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Ministerium für Staatssicherheit

Das Ministerium für Staatssicherheit, kurz MfS, war ein Geheimdienst in der DDR. Im SED Jargon sprach man von "Schild und Schwert der Partei". Der Volksmund bezeichnete das MfS als "Stasi".

Daneben gab es einen weiteren Geheimdienst, die Militäraufklärung der NVA, Tarnbezeichnung am Objekteingang: Mathematisch-Physikalisches Institut der NVA in Berlin-Treptow. Die Verwaltung 2000 des MfS gehörte nicht zu diesem Dienst ("MAD" in der NVA).

Table of contents
1 Geschichte und Aufgaben des MfS
2 Mitarbeiter
3 Opfer oder Personen des öffentlichen Lebens, die beobachtet wurden
4 Siehe auch
5 Weblinks

Geschichte und Aufgaben des MfS

Vorläufer des MfS

Das MfS war nicht der erste Geheimdienst zur überwachung der DDR-Bevölkerung. In der DDR gab es vor der Gründung des Ministeriums am 8. Februar 1950 zwei Vorläufer.

Zum einen installierten die sowjetischen Ministerien für Inneres und für Staatssicherheit (NKWD/NKGB bzw.MWD/ MGB) eine Reihe von selbständigen, umfangreichen Apparaten in der SBZ, die unter der Leitung des Generalobersten Iwan A. Serow, ab 1946 Nikolai K. Kowaltschuk standen.

Zum anderen wurde im August 1946 die Deutsche Verwaltung des Inneren (DVdI) gegründet, die die politische Polizei unter der Bezeichnung K5 vereinheitlichte. Sehr früh wurde die K5 schon damit betraut, geheimdienstliche Operationen/ Aufgaben durchzuführen und zu betreuen. Anfangs hatte die K5 einen Personalbestand von rund 160 (1946) und später einen Bestand von fast 700 (April 1948) Mitarbeitern.

MfS

Den Startschuss für den Aufbau einer eigenständigen Geheimpolizei gab das Politbüro der SBZ am 28. Dezember 1948. Mit diesem Beschluss konnten sich Walter Ulbricht, Wilhelm Pieck sowie Otto Grotewohl gegen die Befürchtungen des sowjetischen Ministers für Staatssicherheit, Victor S. Abakumow, durchsetzen, der Sorgen wegen der Wirkung dieses Beschlusses auf die Westalliierten hatte.

Das MfS wurde am 8. Februar 1950 gegründet. Als Leiter wurde Wilhelm Zaisser eingesetzt, Erich Mielke als sein Stellvertreter.

Nachdem es bei der Verhinderung des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 "versagt" hatte, wurde das Ministerium von 1953 zu einem "Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS)" umgeformt und dem Innenministerium unterstellt. Erst 1955 erhielt es wieder Ministeriumsrang. Leiter des SfS war Ernst Wollweber. Diesen ersetzte Walter Ulbricht 1957 durch Erich Mielke. Er leitete das MfS bis zu seiner Auflösung 1989. Leiter der Auslandsaufklärung des MfS war von 1955 bis 1986 Markus Wolf.

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des MfS war das "Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit", die Statuten des SfS/MfS von 1953 bzw. 1969 (die allerdings strengster Geheimhaltung unterlagen, in welchen aber die geheimdienstlichen Befugnisse von der Regierung oder dem Nationalen Verteidigungsrat sanktioniert wurden) sowie die Strafprozessordnung und das Volkspolizei-Gesetz von 1968, dessen Paragraph 20 die Angehörigen des MfS mit polizeilichen Befugnissen ausstattete. Allerdings bewegte sich der Geheimdienst auch außerhalb dieser rechtlichen Grundlagen und verstieß bei seiner Arbeit auch gegen Verfassungsgarantien der eigenen DDR-Verfassung.

Durch den Beschluss des SED-Politbüros vom 23. Oktober 1953 wurden dem DDR-Geheimdienst folgende Aufgaben zugeteilt:

Umfang des MfS

Das MfS diente dem Regime hauptsächlich als Unterdrückungs- und Bespitzelungsapparat gegen die eigene Bevölkerung. Es wird geschätzt, dass 1989 etwa 91.000 Menschen hauptamtlich für das MfS arbeiteten. Da sich das MfS als "Schild und Schwert der Partei" verstand, war ein Großteil seiner Mitarbeiter zugleich Mitglied in der SED. Hinzu kamen weit mehr als 100.000 so genannte "Inoffizielle Mitarbeiter" (IM), von denen viele sich als Spitzel und im Ausland als Spione betätigten.

Die oben genannten Zahlen zeigen, dass bezogen auf die Gesamtzahl der OM und IM z.B. 200.000 und der Gesamtzahl der Bürger der BRD (80 Mil.) jeder 400. für das MfS gearbeitet hat. Unter Ausschluss der Kinder und Alten (18-80 Jahre) müsste vermutlich jeder 200. bis 300. Bürger in Gesamtdeutschland für das MfS gearbeitet haben. Geht man von einem Hauptschwerpunkt der Mitarbeiter in der DDR (16 Mio. Einwohner) aus und dass 2/3 (140.000) der Mitarbeiter dort tätig waren, war vermutlich ca. jeder 50. zwischen 18 und 80 Jahren für das MfS tätig. Viele der IM waren hauptamtlich Polizisten, Staatsbeamte und Armeeoffziere aber auch Privatpersonen wie Kollegen, Mitarbeiter, selbst Familienangehörige.

Zum Zeitpunkt des Zusammenbruchs der DDR waren in der Bundesrepublik rund 1500 Spione, vorwiegen in Westdeutschland für die Stasi aktiv, wie eine Auswertung der so genannten Rosenholz-Dateien im März 2004 ergab. Die Anzahl der IM, welche für die Hauptverwaltung Aufklärung in der DDR selbst tätig waren wurde dabei mit 20.000 beziffert.

Der Eintrag als IM ist vorerst nur als Indiz für eine Geheimdiensttätigkeit zu werten: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch reine Kontaktaufnahmen des MfS durch einen Aktenbeleg als IM dokumentiert sind. Alleine aus Vermerken und sonstigen Eintragungen auf Karteikarten lässt sich nicht immer zweifelsfrei feststellen, wie eng die Beziehung einer Person zum MfS war; sie liefern nur Indizien. Die Geschehnisse können oft nur an Hand der Akten umfassend nachvollzogen werden. Diese sind für manche IM noch erhalten, für andere IM vernichtet. Allerdings finden sich Querverweise in anderen Berichten, die ein Bild über die Tätigkeit eines IM geben können. Eine Verpflichtungserklärung (zur Zusammenarbeit mit dem MfS) ist in diesen Fällen oft nicht mehr aufzufinden, da eine erhebliche Aktenanzahl vor dem Zusammenbruch der Behörde vernichtet wurde.

Gliederung des MfS

Das MfS war in mehrere Hauptabteilungen sowie Unterabteilungen und Arbeitsgruppen gegliedert, die alle eng miteinander in Verbindung standen. Die Hauptgruppen waren meist mit römischen Ziffern durchnummeriert und jede von ihnen arbeitete auf ihrem ihr zugewiesenen Tätigkeitsfeld von Reiseangelegenheiten über visuelle überwachung, Personenschutz bis hin zu Spionage Untertätigkeiten der Einzelnen Hauptabteilungen waren u.a. Waffenhandel und Ausbildung und Unterstützung der RAF.

Ausbildungsstätten des MfS

Am 16. Juni 1951 eröffnete Walter Ulbricht im Beisein von Wilhelm Zaisser die "Schule des Ministeriums für Staatssicherheit" in Golm bei Potsdam. Ernst Wollweber, der Nachfolger Zaissers, wandelte sie 1955 in die "Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit" um, obgleich es zu diesem Zeitpunkt noch keine Hochschule war, sondern langsam dazu verändert wurde. Erst 1963 konnte man ein Diplom erwerben. Seit Juni 1965 wurde sie nach außen hin "Juristische Hochschule Potsdam" genannt. Intern wurde von 1976 bis 1989 der Name "Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit" verwendet. Am 18. Juni 1968 erhielt die Hochschule Promotionsrecht (Dr. jur. (Promotion A), ab 1. Juni 1981 auch Dr. sc. [scientiae] jur. [juris] (Promotion B)). Alle Arbeiten unterlagen den üblichen Geheimhaltungsregeln eines Geheimdienstes. Ziel der Ausbildung war es, leitende Offiziere für den MfS auszubilden.

Bis 1961 wurde ein Lehrstuhl "Juristische Ausbildung", eine Arbeitsgruppe "Kriminalistik" und Institute für "Marxismus-Leninismus", "Recht" und "Spezialdisziplin" eingerichtet. 1988 kamen Lehrstühle für "Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit", "Spionage", "Politische und ideologische Diversionstätigkeit (PID)", "Politische Untergrundtätigkeit (PUT)" und "Grundfragen der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" hinzu.

Am 19. Juni 1970 wurde die "Juristische Fachschule des Ministeriums für Staatssicherheit" gegründet und am 4. November 1970 von Erich Mielke eröffnet. Sie war der Juristischen Hochschule Potsdam angegliedert. Möglich war hier die Absolvierung eines Fachschuldirekt- oder ein Fachschulfernstudiums. Zugangsvoraussetzung war die vorherige Mitarbeit für das MfS. Bis 1984 gab es 6.343 Absolventen, gemäß Hochrechnungen waren es bis zur Auflösung der Schule circa 10.000.

(Literatur hierzu: Günter Förster: Die Juristische Hochschule des MfS, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Abteilung Bildung und Forschung. Berlin. 1996)

Mitarbeiter

Offizielle Mitarbeiter

Bekannte Inoffizielle Mitarbeiter (IM)

  • Ibrahim Böhme - IM "Maximilian"
  • Lothar de Maizière - IM "Cerny"
  • Uwe Engelbrecht - IM "Rabe"
  • Bernt Engelmann - IM "Albers"
  • Udo Foht - IM "Karsten Weiß"
  • Gregor Gysi - IM "Notar" (lt. Immunitätsausschuss des Bundestages)
  • Gabriele Gast - Spionin im Bundesnachrichtendienst
  • Günter Guillaume - Spion bei Willy Brandt
  • Lothar Bisky - IM "Bienert"
  • Johanna Olbrich (alias Sonja Lüneburg) - Spionin bei Martin Bangemann
  • Manfred Stolpe (strittig) - IM "Sekretär"
  • Hermann Kant
  • Henning Pawel IM "Oertel"
  • Sascha Anderson, IM "David Menzer"

Opfer oder Personen des öffentlichen Lebens, die beobachtet wurden

  • Michael Gartenschläger
  • Robert Havemann
  • Gert Hof
  • Matthias Platzeck
  • Stefan Heym
  • Helmut Kohl
  • Willy Brandt
  • Wolf Biermann
  • Walter Linse
  • Jürgen Fuchs

Siehe auch

  • Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Birthler-Behörde)
  • Liste von Nachrichtendiensten
  • Kommerzielle Koordinierung

Weblinks

  • http://www.stasimuseum.de/
  • Aufnahmen aus der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen / Stasi-Untersuchungsgefängnis

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