Militärischer Abschirmdienst
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist Teil der deutschen Streitkräfte und ein Nachrichtendienst, der in der Bundeswehr und für die Bundeswehr die Aufgaben wahrnimmt, die außerhalb der Bundeswehr von den Behörden für Verfassungsschutz wahrgenommen werden.Der MAD untersteht als Nachrichtendienst dem zuständigen Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung, truppendienstlich dem Stellvertreter des Generalinspekteurs und Inspekteur der zentralen Militärischen Dienststellen. Zur Zeit arbeiten ca. 1.300 Menschen für den MAD.
Der MAD unterhält kein Informantennetz in der Bundeswehr. Er ist nicht befugt, Zwang anzuwenden, und er darf sich auch nicht im Wege der Amtshilfe die Zwangsbefugnisse anderer Dienststellen zu Nutze machen.
Table of contents |
2 Kontrolle des MAD 3 Weblinks |
Aufgaben
Die Aufgaben des MAD sind im MAD-Gesetz vom 20. Dezember 1990 verankert und wurden am 9. Januar 2002 durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz erweitert.Kontrolle des MAD
Die Kontrolle durch den Deutschen Bundestag erfolgt in erster Linie durch das parlamentarische Kontrollgremium nach dem "Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (PKGrG) vom 11. April 1978 in der Fassung vom 17. Juni 1999.
Zusätzlich unterliegt die Arbeit des MAD auch der Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz.