Trassenzugang
Auf diesem Netz können Eisenbahnverkehrsunternehmen Fahrplantrassen kaufen, um Züge zu fahren.
Dieser Trassenzugang muss laut Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) diskriminierungsfrei sein und wird stichprobenartig durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) überwacht.
Die zuständige Abteilung hierfür ist N.M-x-L 1-3 (ehem. N-x-V 1-3). Diese Abteilung ist in drei Bereiche unterteilt:
- N.M-x-L 1 ist zuständig für Betreuung der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie für die Abrechnung mit den EVUen.
- N.M-x-L 2 erstellt den Jahresfahrplan.
- N.M-x-L 3 ist für den Sonderzugverkehr zuständig. In dieser Abteilung gibt es auch jeweils eine Ad-hoc-Gruppe, die eingehende Bestellungen mit einer kurzfristigen Abfahrtszeit (unter 24 h) bearbeitet.