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Kategorie
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willka r
WillkürWillkür ist
- umgangssprachlich (meist absprechend) eine nach dem Belieben des Handelns ausgestaltete Handlung; s. a. "küren" (wählen);
- rechtlich die ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte ("gewillkürte") Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes; s. a. Kurfürst;
- soziologisch ein von Ferdinand Tönnies 1887 in "Gemeinschaft und Geswellschaft" gewählter Begriff, der soziales Handeln in "Gesellschaft" bezeichnete; er ersetzte den Begriff in der 2. Auflage 1912 durch Kürwillen und hielt fortan daran fest.
Siehe auch Wille
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