Kategorie

A B C D E
F G H I J
K L M N O
P Q R S T
U V W X Y
Z 0      

wilhelm keitel

wa wb wc wd we wf wg wh wi wj wk wl wm
wn wo wp wq wr ws wt wu wv ww wx wy wz

Wilhelm Keitel

Wilhelm Keitel (* 22. September 1882 in Helmscherode bei Bad Gandersheim; ? 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Generalfeldmarschall.

Während des zweiten Weltkrieges war er Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Er galt als der engste militärische Berater Hitlers und als diesem blind ergeben. (Im Spott wurde er "Lakeitel" genannt; er prägte nach der Eroberung der Benelux-Staaten und Frankreichs den Begriff Größter Feldherr aller Zeiten für Hitler, der von der Bevölkerung nun häufig als GröFaZ verulkt wurde.)

1901 Eintritt in die Armee, wo er im 1. Weltkrieg als Hauptmann Dienst leistete. Nach dem Krieg blieb er als Berufsoffizier in der Reichswehr. 1931 Beförderung zum Oberst und am 1. März 1934 zum Generalmajor. In den Jahren vor 1933 hatte er mit den Nationalsozialisten nichts zu tun und er war auch nie Parteimitglied. Am 1. Oktober 1935 Berufung als Chef des Wehrmachtamts im Reichskriegsministerium. Beförderung am 1. Januar 1936 zum Generalleutnant und am 1. August 1937 zum General der Artillerie. Als Hitler im Februar die Kommandostruktur veränderte, wurde er Stabschef des Kriegsministers von Blomberg. Nach dem Rücktritt von Werner von Blomberg und Werner von Fritsch und der Umstrukturierung der Wehrmacht wird Keitel am 4. Februar 1938 wird er Chef des Oberkommandos des Wehrmacht ohne Befehlsgewalt. 1939 erhält er das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP. Am 22. Juni 1940 Unterzeichner der französischen Kapitulation in Compiègne. Am 19. Juli 1940 wird er von Hitler zum Generalfeldmarschall ernannt. Am 9. Mai 1945 ratifiziert er als Bevollmächtigter der Regierung Dönitz im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst die am 7. Mai im amerikanischen Hauptquartier in Reims von Generaloberst Jodl unterzeichnete bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht gegenüber der Roten Armee. Am 13. Mai 1945 Verhaftung durch die Alliierten in Flensburg und Kriegsgefangenschaft.

Keitel hat an den allgemeinen und detaillierten Vorbereitungen aller Agressionshandlungen der Deutschen teilgenommen, und so gut wie jeder Befehl, der Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit anordnet, ist von ihm unterzeichnet. Er galt als Bewunderer des Hitlerschen ?Genies? und führte dessen Befehle widerspruchslos aus. Lehnte er zunächst den Überfall auf die Sowjetunion noch ab, wachte er dann aber um so eifriger über die radikale Befolgung, so etwa des Kommissarbefehls und die Erlasse zu den Massenmorden in den besetzten Gebieten. Das gegen ihn vorliegende Material war so schlüssig, dass das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal den ganzen Fall in einem Gutachten auf fünf Seiten zusammenfassen konnte. Seine Taten waren derart extrem, und die Beweise gegen ihn so erdrückend, dass die Verteidigung befürchtete, allein seinetwegen könnten das Oberkommando der Wehrmacht und der Generalstab zur verbrecherischen Organisation erklärt werden. Die Beratung seines Falles war denn auch die kürzeste.

Am 2. Oktober 1946 wurde er für schuldig gemäß aller vier Anklagepunkte erklärt und zum Tode durch den Strang verurteilt. Am 12. Oktober 1946 kam es zu einer kurzen Erörterung, weil die Franzosen und auch er darauf bestanden, dass er erschossen werde.

Am 16. Oktober 1946 Vollstreckung des Todesurteils durch den Strang.

Weblinks

Impressum

Datenschutzerklärung