Wilde Ehe
Als wilde Ehe bezeichnete man früher die Beziehung von Paaren, die unverheiratet unter einem Dach zusammenlebten, nach heutigem deutschen Steuerrecht wohl ein "gemeinsamer Haushalt" und die bei der Geburt von Kindern nicht geheiratet haben, sondern in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen lebten. Früher, als die Versorgung der Familie und der Kinder noch sehr im Vordergrund standen, war dies ein Grund für Getuschel und Anfeindungen. Heute benutzt man den Begriff meist scherzhaft, um eine feste und dauerhafte Lebensgemeinschaft ohne Trauschein (konsensuale Lebensgemeinschaft) zu charakterisieren.In der Schweiz wird sowohl die "wilde Ehe" als auch die in Deutschland als eheähnliche Gemeinschaft bekannte Lebensform als Konkubinat bezeichnet.
Neuerdings wird der Begriff "wilde Ehe" auch verwendet, um eine Beziehung zweier verheirateter Menschen zu kennzeichnen, in der nachhaltig ein hohes Level erotischer und sexueller Aktivitäten gepflegt wird.