Wigbold
Dieser Artikel befasst sich mit Wigbold im Sinne von Weichbild. Für weitere Bedeutungen des Wortes siehe Wigbold (Begriffsklärung)Sprachlich ist Wigbold zusammengesetzt aus altsächsisch wig, Streit, und bold, tapfer. Es bedeutet so viel wie "befestigte Siedlung" oder Weichbild. Das Weichbildrecht ist so etwas ähnliches wie ein Stadtrecht. Manche Stadt war im Mittelalter zu klein, um ein richtiges Stadtrecht zu bekommen, aber weil z.B. eine Burg vorhanden war und sich an Burgen gerne Menschen ansiedelten, bekamen solche Ortschaften ein "halbstädtisches Recht". Damit hatte der Ort ein Ortsrecht. Das ist ein "Gemisch" von Stadt- und Landrecht.