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wiener gemeindebezirke

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Wiener Gemeindebezirke

Wien gliedert sich politisch in 23 Gemeindebezirke. Von den Wienern werden die Bezirke in der Regel nicht mit ihrem Namen, sondern mit ihrer Nummer bezeichnet ("17. Bezirk"). Diese Nummern befinden sich auf jedem Straßenschild vor dem Straßennamen und bilden auch die 2. und 3. Stelle der Postleitzahl.

  1. Innere Stadt
  2. Leopoldstadt
  3. Landstraße
  4. Wieden
  5. Margareten
  6. Mariahilf
  7. Neubau
  8. Josefstadt
  9. Alsergrund
  10. Favoriten
  11. Simmering
  12. Meidling
  13. Hietzing
  14. Penzing
  15. Rudolfsheim-Fünfhaus
  16. Ottakring
  17. Hernals
  18. Währing
  19. Döbling
  20. Brigittenau
  21. Floridsdorf
  22. Donaustadt
  23. Liesing

Umgangssprachlich wird manchmal anstelle der Bezeichnung "Bezirk" auch "Hieb" verwendet.

Bezirke, die innerhalb Gürtels, Donaukanals und der Donau liegen, werden als Innenbezirke bezeichnet. Das sind 1. bis 9. und der 20. Bezirk. Alle anderen Bezirke werden als Außenbezirke bezeichnet. Manchmal werden die Bezirke 21., 22. und 23. als Randbezirke bezeichnet.

Table of contents
1 Bezirksteile
2 Geschichte
3 Politik
4 Weblinks:

Bezirksteile

Da die Stadt im Laufe der Jahrhunderte durch laufende Eingemeindungen ehemaliger Vororte entstand, findet man diese Namen noch immer (teilweise als Katastralgemeinden) der einzelnen Bezirke (unvollständig) wieder.

1. Innere Stadt
2. Leopoldstadt
3. Landstraße

4. Wieden
5. Margareten
  • Hundsturm
6. Mariahilf
  • Gumpendorf
Laimgrube
Magdalenengrund
Windmühle
7. Neubau
8. Josefstadt
  • Altlerchenfeld
9. Alsergrund
  • Alservorstadt
Lichtental
Michelbeuern
10. Favoriten
  • Oberlaa
Unterlaa
11. Simmering
  • Kaiserebersdorf
12. Meidling
  • Altmannsdorf
Gaudenzdorf
13. Hietzing
14. Penzing
15. Rudolfsheim-Fünfhaus
16. Ottakring
  • Neulerchenfeld
Ottakring
17. Hernals
  • Dornbach
Neuwaldegg
18. Währing
  • Gersthof
Pötzleinsdorf
19. Döbling
  • Grinzing
Heiligenstadt
Neustift am Walde
Sallmannsdorf
Sievering
20. Brigittenau
21. Floridsdorf
  • Leopoldau
22. Donaustadt
  • Kagran
Kaisermühlen
Süßenbrunn
23. Liesing
  • Atzgersdorf
Hetzendorf
Kalksburg
Mauer
Rodaun

Geschichte

Die ursprüngliche Stadt Wien bestand nur aus der Inneren Stadt. Ab dem 15. Jahrhundert erfolgte auch vor der Stadtmauer eine intensivere Besiedlung. Die Gemeinden zwischen Stadtmauer und dem 1707 errichteten Linienwall (im Bereich des heutigen Gürtels) nannte man "Vorstädte". Zur Vereinfachung der Verwaltung wurde 1849 beschlossen, diese Orte einzugemeinden, was dann 1850 geschah. Sie wurden in die Bezirke 1. - 8. eingeteilt. Durch Teilungen entstanden später 10 Bezirke.

Außerhalb des Linienwalles befanden sich die so genannten Vororte. Da der Linienwall eine Steuergrenze war, war das Leben dort viel billiger. Aus diesem Grund zogen sich die Verhandlungen zur Eingemeindung ca. 20 Jahre dahin. 1892 wurden dann die Vororte als die Bezirke 11. - 19. eingemeindet. 1900 wurde der 20. Bezirk vom 2. abgetrennt. 1904 wurde die auf der östlichen Donauseite gelegene Großgemeinde Floridsdorf als 21. Bezirk Teil von Wien.

Nach dem Anschluss 1938 wurden 97 niederösterreichische Ortschaften eingemeindet, wodurch Wien "flächengrößte deutsche Stadt" wurde. Die Bezirksanzahl stieg auf 26 (22. Bezirk: Groß-Enzersdorf, 23. Bezirk: Schwechat, 24. Bezirk: Mödling, 25. Bezirk: Liesing, 26. Bezirk Klosterneuburg). Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegss wurde beschlossen, dies rückgängig zu machen, doch scheiterte das am Widerstand der Westallierten, weil dann viele Infrastruktureinrichtungen wie Flugplätze in der sowjetische Besatzungszone gelegen wären. Die Verkleinerung des Stadtgebietes fand daher erst 1954 statt. Dabei verblieben der 25. Bezirk (als 23. Bezirk) und einige Gemeinden am Stadtrand bei Wien.

Politik

Das Oberhaupt des Bezirks ist der Bezirksvorsteher. Er wird immer von der stimmenstärksten Partei gestellt, einer seiner beiden Stellvertreter ebenfalls. Der zweite Stellvertreter gehört normalerweise der zweitstärksten Partei an.

2002 wurde auch das Wahlrecht bei den Bezirkswahlen auch für Nicht-EU-Bürger, die mindestens fünf Jahre in Wien ihren Wohnsitz haben, gesetzlich verankert. Dieses Gesetz wurde jedoch 2004 vom Verfassungsgerichtshof auf Grund einer Beschwerde der FPÖ und der ÖVP wieder aufgehoben.

Weblinks:

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