Wehrdienst
Der Wehrdienst ist die Ausübung der Wehrpflicht in der Armee.
Table of contents |
2 Österreich 3 Schweiz |
Mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs sind deutsche Männer auf Grund von Artikel 12a GG zum "Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband" verpflichtet. Die Dauer des Wehrdienstes ist gesetzlich geregelt und beträgt derzeit 9 Monate, die Allgemeine Grundausbildung (AGA) beansprucht davon 3 Monate.
Es besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Dienstes auf bis zu 23 Monate. Ebenso besteht die Möglichkeit, den Wehrdienst in drei Abschnitten von sechs, anderthalb und anderthalb Monaten abzuleisten.
Nach den Regelungen im Grundgesetz darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Kriegsdienstverweigerer müssen daher einen Wehrersatzdienst bzw. Zivildienst leisten.
Mit der Verkleinerung der Bundeswehr nach dem Ende des kalten Krieges nimmt auch die Zahl der Wehrdienstleistenden von Jahr zu Jahr ab. In diesem Zusammenhang gewinnt die öffentliche Diskussion über die "Wehrgerechtigkeit" an Gewicht, nachdem gegenwärtig nur noch ca. 15% der Männer eines Jahrganges mit der Einziehung zur Bundeswehr rechnen muss. Aus diesem Grund haben auch schon einige Gerichte entsprechenden Widersprüchen gegen die Einberufung stattgegeben.
Konzepte zur Umwandlung der Bundeswehr in eine reine Berufsarmee mit vollkommen veränderter Aufgabenstruktur ('Out of Area'-Einsätze) werden zunehmend über die verschiedenen politischen Lager hinweg entwickelt. Eine solche Umwandlung zur Berufsarmee würde wohl auch das Aus für den Zivildienst bedeuten. Deutschland