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wegekostenrichtlinie

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Wegekostenrichtlinie

In der geplanten Wegekostenrichtlinie der europäischen Union soll eine Regelung geschaffen werden auf der Grundlage der Kostenwahrheit, wie die in Zeiten der Finanzknappheit aller Staaten immer mehr eingeführten Mauten berechnet werden dürfen und wo die Obergrenzen liegen.

Bisher besteht immer die Gefahr, dass eine eingeführte Maut von anderen Ländern oder Interessensgruppen vor dem europäischen Gerichtshof der Höhe nach angefochten werden. Deshalb sollen in der neuen Richtlinie die einzelnen Kalkulationsgrundlagen enthalten sein. Jedes Land versucht verständlicherweise seine vordringlichen Gründe hineinzu reklamieren.

Einige Punkte, die enthalten sein sollen, sind:

  • Baukosten (derzeit 30 Jahre Abschreibung (Stand 2004) im Gespräch)
  • Laufende Wartung, die aufgrund geographischer Gegenheiten vollkommen verschieden sein können. So ist eine ebene Autobahn in wärmeren Regionen wesentlich billiger zu erhalten, als eine Gebirgsautobahn, die im Winter sehr schwer zu räumen ist.
  • zusätzliche Umweltschutzinvestitionen, wie Lärmschutz, Untertunnelungen oder Überdachungen in Wohngebieten]].
  • Ein Streitpunkt ist immer die Quersubventionierung der Eisenbahn.
  • auch Unfallkosten sollen mit berücksicht werden.

Es soll aber auch die Möglichkeit der Verkehrslenkung vor allem in ökologisch sensiblen Gebieten, wie den Transitverkehr über die Alpen durch Zuschläge geschaffen werden.

Siehe auch:

Lkw-Maut
Lkw-Maut in Deutschland
Lkw-Maut in Österreich
Lkw-Maut in der Schweiz
Themenliste Straßenverkehr

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