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Subsidiarität

Für eine genauere Darstellung des Subsidiaritätsprinzips im Recht vergleiche den Artikel Subsidiarität im Recht.


Subsidiarität ist eine politische Maxime, die Entscheidungen auf die niedrigst mögliche Ebene verlagert wissen will. Maßnahmen, die eine Gemeinde betreffen und von ihr eigenständig bewältigt werden können, sollen in der Gemeinde beschlossen werden. Gleiches gilt für die Bundesländer (Kantone) und Staaten. Den wichtigsten Niederschlag findet die Maxime in der Beachtung bei neuen Gesetzen und Ausarbeitung von Gesetzesänderungen. Untergeordnete Ebenen können aber auch z.B. Religionsgemeinschaften, Berufsverbände und zuletzt das Individuum sein. Das Subsidiaritätsprinzip gewährleistet auf diese Weise insbesondere die Freiräume, derer es für eine pluralistisch ausgerichtete Gesellschaft bedarf.

Das Subsidiaritätsprinzip wird als eine wichtige Grundlage der Verfassung der Europäischen Union angesehen, um die Macht des EU-Apparats zu beschneiden oder wenigstens nicht ausufern zu lassen. Weiterhin ist es ein wichtiges Konzept föderaler Staatssysteme wie der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Schweiz gilt: Die Bürger, als Souverän, ermächtigen die Gemeinde, die sie wählen und die mit ihnen eng zusammenarbeitet - die Prinzipien: direkte Demokratie, Autonomie, Freiwilligkeit. Nur diejenigen Aufgaben, die nicht auf Gemeindeebene erledigt werden können, werden dem Staat (dem Kanton), übertragen. Die Kantone schließen sich im Bund zusammen, dem weitere Aufgaben übertragen werden. Die Bürger haben auf allen Ebenen dieselben Rechte - das Referendums- und Initiativrecht. Die Schweizer Bürger stimmen im Schnitt jeden zweiten Monat über diverse Vorlagen ab.

Zur historischen Herausbildung des Subsidaritätsprinzips

Die klassische Formel des Subsidaritätsprinzip findet sich in der Sozialenzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius IX von 1931:

Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.

Das heißt: Der Staat dient und ist kein Selbstzweck. Er darf nicht an sich reißen, was Initiativen, Vereine und Verbände übernehmen können. Eine Zentralregierung soll nichts ausführen, was Kommunen, Regionen, Länder auch ausführen können. Die größere Einheit hat die kleinere zu unterstützen.

So wollte die katholische Soziallehre einen Weg weisen zwischen Staatsdirigismus und radikalem Liberalismus. Sie sollte die katholischen Verbände und Einrichtungen gegen staatliche Zugriffe schützen. Sie setzte das Personalitätsprinzip gegen Kollektivregime. Nirgendwo war jedoch der Subsidiaritäts-Gedanke so erfolgreich wie in der Bundesrepublik Deutschland, denn ihm entstammt der Förderalismus der Bundesländer der Bundesrepublik.

Auf ihn geht die verfassungsrechtlich festgeschriebene Tarifautonomie zurück, die Stärke der Verbände im Gesundheitssystem.

 

Siehe auch:
  • Oswald von Nell-Breuning

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