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stummer sejm 1717

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Stummer Sejm 1717

Der Stumme Sejm von 1717 beendete formal den Aufstand der Konföderation von Tarnogrod gegen König August II von Polen. Die Bezeichnung "stumm" rührt daher, dass den Polen der sonst übliche Widerspruch gegen die Beschlüsse des Sejm (d.h. Reichstag) diesmal untersagt war. Er bestätigte lediglich innerhalb eines Tages die Ergebnisse des Friedensvertrages von Warschau (November 1716), in dem der Zar Peter I den Frieden zwischen den Polen, genauer den Konföderierten von Tarnogrod, und ihrem König August II. dem Starken vermittelt hatte.

Der Stumme Sejm war der Schlachta, d.h. dem niederen polnischen Adel, ein großes Ärgernis, denn zum ersten Mal seit 1652 verwehrte man ihr die "Goldene Freiheit" des uneingeschränkten Rede- und Widerspruchsrechts im Reichstag. Diese Absurdität nannte sich Liberum Veto und bedeutete, dass der Widerspruch eines einzigen Abgeordneten die Beschlüsse des gesamten(!) Reichstages nichtig machte. In der Praxis fand sich fast immer ein Abgeordneter der Schlachta, der von irgendeiner Adelspartei oder dem Ausland bestochen wurde, um den Reichstag zu keinem Beschluß kommen zu lassen. Da auch der König ohne den Reichstag keine wichtigen Entscheidungen treffen konnte, führte dies zu innenpolitschem Chaos, außenpolitischer Schwäche und ökonomischer Rückständigkeit in Polen.

König August II. neigte dazu, dieses Problem und das damit verbundene Problem des Wahlkönigtums mittels eines Staatsstreiches lösen zu wollen, ein Fakt, den ihm die polnische Geschichtsschreibung bis heute negativ anrechnet. Denn zu den Ergebnissen seiner erfolglosen Politik in Polen zählte es, dass der russische Zar Peter I. als Vermittler und Garant des Friedens von Warschau 1716 bzw. des Stummen Sejm 1717 einen größeren Einfluss auf die polnische Politik bekam.

Maßnahmen:

Die seit dem Nordischen Krieg in Polen stationierten sächsischen Truppen mußten das Land verlassen, bis auf die Leibgarde. Desweiteren mußten alle sächsischen Beamten Polen verlassen. Der Reichstag mußte aller 2 Jahre einberufen werden, danach durfte der König für maximal 3 Monate nach Sachsen reisen. Diese und andere Maßnahmen schränkten die politischen Rechte August II. des Starken in Polen stark ein.

Im Gegenzug wurden die Truppen der Konföderation von Tarnogrod aufgelöst und weitere Konföderationen ohne Zustimmung des Königs verboten. Stattdessen wurde ein kleines Stehendes Heer von 24 000 Soldaten festgelegt, das auf Grundlage einer Besteuerung der Adelsgüter finanziert werden sollte. In der Praxis war diese Armeestärke jedoch viel zu gering (das kleine Preußen hatte damals 60 000 Soldaten). Weitere Maßnahmen beschnitten die Rechte der Hetmane (d.h. der Armeeführer) und Beamten der Republik und erweiterten die kgl. Gerichtsbarkeit. Der König gewann auch die Verfügungsgewalt über seine Krongüter zurück.

Das Liberum Veto wurde nicht angetastet, das Wahlkönigtum auch nicht, da das a) unrealistisch war und b) auch nicht im Interesse des russischen Vermittlers lag.

Fazit:

Der Stumme Sejm 1717 stabilisierte somit die Beziehungen zwischen Sachsen und Polen. Man versuchte in der Folge auf beiden Seiten, die Ergebnisse dieses Reichstages zu ändern, aber in vergleichsweise bescheidenen Umfang. Der Stumme Sejm von 1717 vermochte es aber nicht, dem inneren Verfall des polnischen Staates Einhalt zu gebieten, was 1772-95 schließlich zur Aufteilung Polens zwischen Russland, Preußen und Österreich führte.

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