Studentenwerk
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2 Rechtsform und Finanzierung 3 Gremien 4 Bundesweiter Zusammenschluss 5 Weblinks |
Neben dem BAföG, das als direkte, individuelle Studienfinanzierung gesehen werden kann, sind Studentenwerke durch den staatlichen Zuschuss ein weiteres Mittel der Studienfinanzierung, die in diesem Fall als indirekte Studienfinanzierung bezeichnet wird.
Aufgaben
Ein Studentenwerk ist an einem Hochschulstandortstandort zuständig für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studenten. In der Praxis übernehmen die Studentenwerke in Deutschland dabei folgende Aufgaben:
Gerade die letzten Angebote werden von den unterschiedlichen Studentenwerken verschieden stark wahrgenommen.Rechtsform und Finanzierung
Studentenwerke sind von den Hochschulen unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen und arbeiten meist in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, wobei ihre Arbeit in den Bildungsbereich fällt und daher durch Landesgesetze (Studentenwerksgesetze) geregelt ist. Sie finanzieren sich aus Zuschüssen des Staates (i.d.R. Bundesländer, manchmal auch der Bund selbst), aus Sozialbeiträgen, die alle Studierenden bezahlen müssen und aus Umsätzen, z.B. Einnahmen in der Mensa oder Mietbeträge.Gremien
Studentenwerke werden von hauptamtlichen Geschäftsführern geleitet, in grundsätzlichen Fragen entscheiden jedoch ehrenamtliche Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat), die auch für die Aufsicht über die Geschäftsführung zuständig sind. Mitglieder in diesen Gremien sind, je nach Bundesland, Vertreter der Hochschulen, der Studierendenschaft, der Bediensteten des Studentenwerks, der Landesregierungen oder externe Personen.