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Studentenjob

Der Studentenjob ist ein Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Studenten, bzw. einer Studentin.

Bedeutung für die Wirtschaft

Betrachtet man die Anzahl der Studierenden in Deutschland und den relativen Anteil von Studierenden, die während ihres Studiums gelegentlich oder regelmäßig jobben, erkennt man auch, dass die studentischen Arbeitsverhältnisse einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor für die Bundesrepublik Deutschland handelt.

Es gibt Unternehmen, die gezielt ihre Standorte in Orten mit Hochschulen wählen, um überwiegend mit einer studentischen Belegschaft zu arbeiten, zum Beispiel Call-Center (Banken, Telefonunternehmen, Teleshopping usw.). Auch die Gastronomie arbeitet vielerorts vor allem mit studentischen Beschäftigten. In der Regel betreiben die Arbeitsämter in Hochschulstandorten eigene Aussenstellen zur Vermittlung studentischer Arbeitskräfte.

Während einige Unternehmen also von der Arbeitskraft ihrer studentischen Beschäftigten maßgeblich profitieren (und somit auch der Staat), werden in denjenigen Fällen, in denen Studenten nicht nur als Ferienaushilfen während der Urlaubszeit eingesetzt werden, sondern über das ganze Jahr hinweg, reguläre Arbeitsplätze dem allgemeinen Arbeitsmarkt entzogen.

Soziale Situation

Zu den Vorteilen des Studentenjobs zählt: Daraus ergeben sich ein paar Euro zur Finanzierung des Lebensunterhaltes oder eines Urlaubs. Darüber hinaus sammelt man Erfahrungen in der Berufswelt. Nach Möglichkeit sollten die Tätigkeiten der Beschäftigung aber fachspezifisch mit dem Studium zusammenhängen.

Tatsächlich kostet der Job aber auch Zeit und Kraft, die man für das Studium benötigt. Von den Zuschüssen der Eltern oder des BaföG-Amtes wird man in der Regel trotz allem nicht unabhängig (unter Umständen subventionieren die Eltern also einem Arbeitgeber eine billige Arbeitskraft). Und wenn sich das Studium länger hinzieht, als geplant, ist der Schaden höher als der konkrete Zuerwerb, den man erzielt hat. Daher sollte man achten, dass man einen Rentenversicherungsanspruch erwirbt. Dieser ist zwar nicht hoch, aber immer noch viel besser als gar nichts.

Kommt es zum Studienabbruch, braucht man auf eine Übernahme durch den Arbeitgeber nicht zu hoffen. Ähnlich wie bei Zivis, Azubis oder Praktikanten fällt es einem Arbeitgeber einfach nicht leicht, ein höheres Entgelt für dieselbe Person zu bezahlen, die eigentlich leicht ersetzbar sein sollte.

Rechtliche Situation

Zunächst einmal ist ein Arbeitsvertrag abzuschliessen. Das Nachweisgesetz schreibt eine Frist von 6 Wochen nach Arbeitsbeginn und bestimmte Inhalte vor. Der Vertrag sollte zum Beispiel eine Vereinbarung zur Kündigungsfrist enthalten, wenn man eine längere als eine tägliche Kündigungsfrist wünscht.

Die klassische Form der Beschäftigungsart ist das studentische Arbeitsverhältnis, dass bis zu 19 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeiten erlaubt, ohne dass man gegenüber der Krankenkasse als normaler Werktätiger gilt. Seit 1996 besteht für Studierende im Job eine Rentenversicherungspflicht.

Einige Arbeitgeber fahren die Schiene, dass sie ein Arbeitsverhältnis über Minijob oder Midijob abschliessen und die Abgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung) pauschal über die Bundesknappschaft abwickeln. Gesetzlicher Hintergund sind die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 01.01.2003.

Manche Arbeitgeber versuchen die studentische Kraft auch als Freier Mitarbeiter zu beschäftigen, um sich ihrer Sozialabgaben zu entledigen. Hier kann dann aber oft eine Scheinselbstständigkeit vorliegen.

Studentische Beschäftigte dürfen für gleiche Tätigkeiten nicht schlechter bezahlt werden als festangestellte Mitarbeiter (Gleichheitsgebot).

Es sollte dem Arbeitgeber klar sein, dass die Fälligkeit für das Entgelt am ersten Tag des folgenden Monats beginnt, in dem die Arbeitsleistungen verrichtet wurden. Es gibt Arbeitgeber, die ihre Aushilfskräfte monatelang hinhalten, welche solange immer wieder hoffnungsvoll auf ihren Kontoauszug schauen. Oftmals hilft dann nur noch der Mahnbescheid über das Arbeitsgericht als letzter Ausweg.

Studentische Mitarbeiter haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung, bezahlten Urlaub und ggf. Weihnachtsgeld. Für die Details sind hier neben den Gesetzen auch die innerbetrieblichen und tariflichen Vereinbarungen maßgeblich.

Während ihrer Tätigkeit haben sie ein Recht auf Arbeitsschutz (gegebenfalls Arbeitsschuhe, Staubmasken, Lärmschutz usw.). Arbeitsunfälle müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden (wichtig für spätere Komplikationen).

Ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht. Es sollte nicht nur die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beinhalten, sondern auch die Tätigkeiten nennen. Eine wohlwollende und wohltuende Abschlußformel ist es, dass man sich über ein Beschäftigungsverhältnis mit diesem Studierenden in den nächsten Semesterferien freuen würde.

Die Gewerkschaft GEW ist dienjenige, die in jedem Falle auch Studierende als Mitglieder aufnimmt (darüber besteht zwischen den Gewerkschaften eine Vereinbarung). Als Mitglied hat man dort eine Art Rechtsschutz. Aber auch die normalen Rechtsschutzversicherungen bieten oftmals niedrigere Tarif für Studierende. In Sachen Sozialabgaben erteilen auch die Krankenkassen Auskunft.

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