Kategorie

A B C D E
F G H I J
K L M N O
P Q R S T
U V W X Y
Z 0      

stiefahn

sa sb sc sd se sf sg sh si sj sk sl sm
sn so sp sq sr ss st su sv sw sx sy sz

Stiefahn

Stiefahnen (die Mehrzahl von Stiefahn) sind Ehepartner von Vorfahren, aber ohne Blutsverwandtschaft zum Probanden.

Die Stiefmutter ist folglich die Ehefrau des Vaters, aber nicht die eigene Mutter; der Stiefvater nicht der eigene Vater des Probanden, d. h. der Proband ist das Stiefkind des Stiefvaters.

In Genealogien sollen Stiefahnen und Halbgeschwister mit aufgeführt werden, da sie für die Erziehung der Kinder und ihren späteren Heiratskreis oft große Bedeutung haben, aber ohne Kekule-Zahlen. Die Auflistung von Stiefahnen erschwert die Verwechslung von Personen und erleichtert den Anschluß von Halbgeschwistern bei Ahnengemeinschaft durch einen Elternteil.

Impressum

Datenschutzerklärung