Kategorie

A B C D E
F G H I J
K L M N O
P Q R S T
U V W X Y
Z 0      

steuerprogression

sa sb sc sd se sf sg sh si sj sk sl sm
sn so sp sq sr ss st su sv sw sx sy sz

Steuerprogression

Unter Steuerprogression in der Einkommensteuer versteht man das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. In Deutschland werden in der politischen Diskussion die lineare Progression (derzeitiges Recht) und der Stufentarif diskutiert. Bei der linearen Progression steigt die Steuerlast auf jeden mehr verdienten Euro bis zum Höchststeuersatz linear an. Der so genannte Einstiegssteuersatz beträgt derzeit 15%, der Spitzensteuersatz 45% und ab 2005 42%.
Beim Stufentarif wird auf einen mathematisch komplizierten linearen Anstieg des Steuersatzes verzichtet. Stattdessen gibt es Stufen, ab denen für jeden Euro über der Stufe der höhere Steuersatz zur Anwendung kommt. Anders als in der Erbschaftsteuer führt ein Überschreiten der Stufe nicht zu einer höheren prozentualen Belastung des Gesamteinkommens, sondern nur für den über der Stufe liegenden Betrag.

Daneben kennt das deutsche Steuerrecht auch noch den so genannten Progressionsvorbehalt.

Impressum

Datenschutzerklärung