Standortbezogene Dienste
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2 Standortbezogene Dienste im Mobilfunk |
Wie Nutzerpositionen technisch ermittelt werden, kann unter dem Punkt Positionsbestimmungsverfahren nachgeschlagen werden.
Standortbezogene Dienste sind Angebote, welche dem Benutzer eines Mobiltelefons abhängig von seiner Position zur Verfügung gestellt werden.
Um diesen Dienst anbieten zu können, versucht man auf bereits benutzte Geräte zurückzugreifen, um die Position des Kunden (Benutzer / Teilnehmer) zu ermitteln. Dafür ist im besonderen ein Mobiltelefon geeignet, da dort bereits ein Medium die Position des Endgerätes kennt; Das Mobilfunknetz.
Im Home Location Register (HLR) speichert das Netz das Visitor Location Register (VLR) in welchem sich das Mobile zur Zeit befindet. Dieses VLR kennt wiederum das Location Area (LA), indem sich das mobile Endgerät befindet. Mit dieser Information kann man anhand einer einfachen Tabelle feststellen, welche Koordinaten das sind. Für eine genauere Ortung kann die so genannte Zell-Identifikationsnummer (i.d.R. bedient ein Antennenmast mehrere Funkzellen gleichzeitig) herangezogen werden.
Zu Zeiten des Mobilfunk der 2. Generation (GSM, GPRS, HSCSD) wird nur die Zell-ID verwendet. Somit kann man nur sagen, in welchem Bereich ein Teilnehmer sich ungefähr befindet. Die Genauigkeit ist hier abhängig von der Größe der Funkzelle. In stark bewohnten Gebieten werden viele kleine Zellen benutzt, dort ist die Lokalisierung genauer als z.B. auf dem Land, wo eine große Zelle 15 km abdecken kann. Mit 3G-Netzen (UMTS) wird man die Laufzeit des Signals aus mind. 3 Antennen benutzen, um eine genauere Lokalisierung (15 m) zu ermöglichen.
Man kann gerade mit dem Mobilen Internet (WAP) passende Dienste anbieten.
Hier sind vor allem folgende Dienste zu nennen:
Allgemeine Definition
Standortbezogene Dienste (LBS) sind über ein Netzwerk erbrachte mobile Dienste,
die unter Zuhilfenahme von positions-, zeit- und personenabhängigen Daten
dem Endbenutzer selektive Informationen bereitstellen oder Dienste anderer
Art erbringen.Standortbezogene Dienste im Mobilfunk
Um einen Service wie "finde meine Freunde" anbieten zu können, hat der Gesetzgeber die Mobilfunkanbieter verpflichtet, dem Teilnehmer die Möglichkeit zu bieten, eine Lokalisierung zu erlauben bzw. zu verbieten.