Stabilitäts- und Wachstumspakt
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (kurz Euro-Stabilitätspakt) ist eine Vereinbarung, welche die Neuverschuldung der einzelnen Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft begrenzen soll.Im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EU-Staaten auf die Konvergenzkriterien. Das sind Bedingungen, die EU-Mitglieder erfüllen mussten, wenn sie der 3. Stufe der Europäischen Wahrungsunion beitreten und den Euro einführen wollten. Auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel (CSU) wurden einige dieser Kriterien auf dem EU-Gipfel 1996 in Dublin im Euro-Stabilitätspakt auch über den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Er fordert in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt, damit in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten Spielraum besteht, durch eine Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren (Neuverschuldung maximal 3% des Bruttoinlandsprodukts)
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Falls die Neuverschuldung die Marke von 3% zu überschreiten droht, kann die EU-Kommission eine "Frühwarnung" ("Blauer Brief") erlassen.
Falls die Neuverschuldung eines Staats 3% des Bruttoinlandsprodukt (BIP) überschreitet, startet die EU-Kommission ein "Verfahren wegen übermäßigen Defizits". In einer ersten Stufe müssen die betroffenen Länder einen Plan vorlegen, wie sie das Defizit abzubauen gedenken. Halten Sie diesen Plan nicht ein, können Sanktionen verhängt werden:
Die Sanktionen können allerdings nicht von der Europäischen Kommission verhängt werden: Die Entscheidung muss letztlich vom Ministerrat mit 2/3 Mehrheit gebilligt werden, wobei das betroffene Land kein Stimmrecht hat.
Obwohl Deutschland und Frankreich die Defizitgrenzen 2002 und 2003 überschritten haben, lehnte der Ministerrat Sanktionen ab, da beide Länder versprachen ihre Neuverschuldung 2005 unter die 3% - Hürde zu drücken. Die Europäische Kommission hat gegen diese Entscheidung Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.
Offizielle EU - Seite Thema StabilitätspaktSanktionen
Ausnahmen sieht der Stabilitätspakt nur vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis auftritt (z.B. eine Naturkatastrophe) oder sich das betroffene Land in einer Wirtschaftskrise befindet (wobei der Stabilitätspakt ein zurückgehen von mindestens 2% des BIP fordert).Argumentation
Der EU-Stabilitätspakt wird inzwischen kontrovers diskutiert.
Pro Stabilitätspakt
Contra Stabilitätspakt
Weblinks