Staatsrechtslehrer
Staatsrechtslehrer ist eine Bezeichnung für Professorinnen und Professoren, deren hauptsächliches Lehr- und Forschungsgebiet das Staatsrecht ist. Die Bezeichnung "Staatsrechts
lehrer" dürfte vor allem deswegen geläufig sein, weil seit 1922 ein Verein mit Namen "Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer" besteht, der regelmäßige Tagungen veranstaltet und eine eigene Fachzeitschrift herausgibt, die "Veröffentlichungen der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer" (in juristischer Literatur gewöhnlich abgekürzt zitiert mit "VVDStRL").
Weblink:
- Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer