Stärke- und Ausrüstungsnachweis
Der Stärke- und Ausrüstungsnachweis bestimmt welche Fahrzeuge, Funktionen (Personen) und Ausrüstungen und Verbrauchsmaterialien in taktischen Einheiten als planmäßige Ausstattung verwendet werden.Der Begriff findet Verwendung bei Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk