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Spedition

Eine Spedition ist ein der Logistikbranche zuzuordnender Betrieb, der nur den Transport von Waren und Gütern besorgt. Der Spediteur als der Organisator setzt keine eigenen Transportmittel ein. Innerhalb der Speditionsbranche nennt man ihn deshalb den "Sofaspediteur", im Gegensatz zum Spediteur mit Selbsteintritt. Letzterer hat eigene Transportmittel, zumeist eigene Lastkraftwagen und wird auch Güterkraftverkehrsspediteur genannt.

Man unterscheidet hauptsäclich in Luftfracht - , Seefracht - , und LKW - Spedition

Die Hauptaufgaben des Spediteurs sind im HGB genannt:

  1. Organisation der Warenversendung
  2. Lagerhaltung
  3. Selbsteintritt
  4. Fixkostenspediton oder Spedition zu festen Kosten
  5. Sammelgutverkehr

Je nach Art der Spezialisierung gibt es verschiedene Bezeichnungen, wie z.B.
  • Sammelgutspediteure, die kleine Sendungen sammeln und als "Versandspediteur" an die "Empfangsspediteure" weiterleiten.
  • Ladungsspediteure, die große Sendungen, nämlich Ladungen und Teilladungen vermitteln oder transportieren,
  • Möbelspediteure, die Umzüge organsieren und durchführen, wobei zwischen Neumöbel- und Umzugsspediteur unterschieden wird,
  • Silospediteure, die Güter transportieren für die Silofahrzeuge erforderlich sind,
  • Schüttgutspediteure, die Güter transportieren die auf so genannten Kippern bewegt werden,
  • Gefahrgutspediteure, die sich auf die Beförderungen von Gefahrgut spezialiert haben,
  • Schwerlastspediteure, die durch ihre Ausstattung an Fahrzeugen, Kränen und sonstigen Hilfsmitteln in der Lage sind, besonders schwere und übergroße Teile zu befördern,
  • Internationale Spediteure, die Sendungen auf internationaler Ebene organisieren und befördern.
  • Flughafenspediteure, die meist an Flughäfen ansässig sind und Luftfracht abwickeln,
  • Seehafen spediteure, die sich in Verschiffungsangelegenheiten besonders gut auskennen.
  • Grenzspediteure, die die Abwicklung der Formalitäten beim Grenzübergang von Sendungen vornehmen.

Eine Spedition ist das Unternehmen eines Spediteurs. Spediteur ist laut § 453 Handelsgesetzbuch, wer es gewerbsmäßig übernimmt, die Versendung von Gütern durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung des Versenders in eigenem Namen zu besorgen. Der Spediteur ist nach dem HGB ein Kaufmann, der Speditionsvertrag zwischen Versender und Spediteur ist ein Werkvertrag. In Deutschland arbeiten die meisten Spediteure auf Grundlage der ADSp.

Das Wort Spedition geht zurück auf italienisch spedire = abfertigen, versenden, was seine Wurzel wiederum in lateinisch expedire = aufbereiten, losmachen hat. Die deutschen Wörter Fuhrunternehmen, Frachtführer.

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