soziales entscha digungsrecht
Soziales Entschädigungsrecht
Ausgehend vom Grundgedanken des Aufopferungsgrundsatz des Staates gegenüber den Bürgern gibt es eine größere Anzahl von Entschädigungstatbeständen, für die die BRD mit einer Versorgung aufkommt.
Im wesentlichen geht dieses Rechtsgebiet auf die Kriegsopferversorgung zurück, die die Versorgung derjenigen regelt, die durch Kriegseinwirkungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben oder deren Ehegatten, Kinder oder Eltern verstorben bzw. verschollen sind.
Geregelt sind diese Ansprüche im Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges - Bundesversorgungsgesetz - BVG.
Auf die in diesem Gesetz enthaltenen Vorschriften stützten sich mittlerweile eine Vielzahl weiterer Anspruchsgebiete mit eigenen Gesetzen wie etwa das Opferentschädigungsgesetz (OEG), Häftlingshilfegesetz (HHG) u.a.
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