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sicherstellung

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Sicherstellung

Unter Sicherstellung versteht man ein Pfandrecht oder eine Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits. Sicherstellungen gibt es aber auch im Zusammenhang mit Leasing- und anderen Verträgen, in Haftungsfsfällen oder beim/ vor dem Antritt von Haftstrafen (siehe Strafrecht).

Die Sicherstellung eines Kredites ist die Absicherung der Forderung) eines Kreditgebers gegen Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers. Ihre Art hängt von der Kreditart ab (z.B. privater oder Bausparkredit, Hypothekarkredit usw.), ihre Höhe unter anderem von der Bonität (Kreditwürdigkeit) der Person oder des Unternehmens bzw. der Organisation ab, die den Kredit aufnimmt.

Table of contents
1 Sicherstellungsarten von Krediten
2 Sonderregelungen
3 Siehe auch

Sicherstellungsarten von Krediten

Einen Kredit kann man im privaten Umfeld aufnehmen, wo eine Sicherstellung häufig entfällt oder nur als formlose Vereinbarung gegeben wird. Bei Kreditinstituten ist die Form von Sicherstellung wesentlich genauer definiert und rechtlich abgesichert. Banken oder Sparkassen verlangen im Regelfall eine Sicherstellung der aufgenommenen bzw. noch aushaftenden Summe in einer der folgenden Formen:

Sonderregelungen

Die am schnellsten "verwertbare" Sicherstellung für einen Kreditgeber ist der Wechsel, vor allem der Blankowechsel. Ein Wechsel ist umgekehrt für den Kreditnehmer am riskantesten, weil bei Zahlungsverzug oder bei Fälligkeit der Wechsel innerhalb von 3 Tagen exekutierbar ist.

Bei Fahrzeugen, die geleast oder mittels Kredit gekauft werden, dient in der Regel das private oder Firmenfahrzeugfahrzeug selbst als Sicherstellung. Als wichtiger Nachweis hierfür wird beispielsweise der Typenschein der Leasingfirma oder dem Kreditinstitut zur Verwahrung übergeben. Deshalb sollen in der EU demnächst einheitliche Typenscheine verwirklicht werden.

Hypothekarkredite werden oft zusätzlich durch Feuerversicherungen oder andere Verträge abgesichert, Privatkredite meist durch eine Lebensversicherung.

Siehe auch

Ausfallshaftung, Haftung, Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Pfand, Pfandleihe, Sicherung, Vadium, Versicherung

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