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sexueller missbrauch von kindern tmp

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Sexueller Missbrauch von Kindern/tmp

Präambel: Auf dieser Seite soll eine alternative Version des Missbrauchsartikels entwickelt werden, die a) den Oma-Test besteht - d.h. die auch für Kinder (die Hauptbetroffenen), die sich in der Wikipedia informieren wollen, verständlich und nützlich ist, und b) frei von unterschwelliger pädophiler Propaganda ist.
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Die Neutralit?t dieses Artikels ist umstritten. Siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt.

Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet sexuelle Handlungen mit oder ohne Körperkontakt von Erwachsenen mit, an oder vor Kindern. Sexueller Missbrauch von Kindern ist in den meisten Ländern ein Straftatbestand. Gesellschaftlich abgelehnt werden vor allem sexuelle Handlungen, die durch psychischen oder physischen Druck erzwungen werden.

Table of contents
1 Einführung
2 Was ist sexueller Missbrauch
3 Wie verbreitet ist sexueller Missbrauch, wer sind die Täter?
4 Was sagt das Strafrecht dazu?
5 Prävention und Hilfen
6 Literatur
7 Hilfs-und Beratungsangebote
8 Weblinks

Einführung

Sexueller Missbrauch hat einen gravierenden Einfluss auf das Leben der missbrauchten Kinder. Je nach Situation, Häufigkeit, Anwendung körperlicher oder psychischer Gewalt und einiger anderer Faktoren können z.T. schwere Schädigungen in der körperlichen, seelischen oder Identitäts-Entwicklung auftreten. In jedem Fall bedeutet sexueller Kindesmissbrauch einen Vertrauensbruch im Verhältnis von Kindern und Erwachsenen, der seine Spuren hinterlässt. Mit Beratung, Therapie und sozialer Unterstützung wird versucht, die Folgen aufzufangen und den Missbrauchsopfern zu helfen, das Geschehen zu verarbeiten.

Der Gesetzgeber stellt sexuellen Missbrauch unter Strafe, um Kinder vor Schäden in ihrer Entwicklung zu schützen und ihre Rechte zu wahren. In der Gesetzgebung werden feste Altersgrenzen festgelegt, bis zu denen Kinder vor sexuellen Kontakten durch Erwachsene geschützt werden sollen.

Aber auch aus moralischen Gründen werden in den modernen westlichen Gesellschaften durch Erwachsene vorgenommene und vor allem gewaltsame sexuelle Handlungen an oder vor Kindern durch die Mehrheit der Menschen abgelehnt. Interessenvertreter der Pädophilen propagieren dagegen eine Liberalisierung der Sexualmoral und versuchen eine Legalisierung von sexuellem Missbrauch zu erreichen. Hier kommt es zu Konfrontationen mit Kinderschützern, die unbedingte Parteilichkeit für die Opfer und ein strengeres Eingreifen gegenüber Tätern und den Verbreitern und Nutzern von Kinderpornographie fordern.

Der Kindesmissbrauch wird auch wissenschaftlich untersucht. Aus der Perspektive unterschiedlicher Diziplinen, wie der Medizin, der Psychologie, der Sozialwissenschaften, der Sexualwissenschaft, Pädagogik und Rechtswissenschaft werden die Einflüsse, die sexuelle Kontakte von Erwachsenen auf Kinder haben, thematisiert. Dabei geht es um die Untersuchung Situationen in denen sexueller Missbrauch stattfindet, die Strategien und Motive der Täter und die auftretenden Folgen für die Missbrauchsopfer. Als weitere Einflussfaktoren werden die sexuelle und seelische Reife von Kindern in verschiedenen Altersstufen, Familienstrukturen, kultur- und milieuspezifische Faktoren, und Eltern- bzw. Mutter-Kind-Beziehungen betrachtet sowie Präventionsformen und Therapieansätze erarbeitet.

Was ist sexueller Missbrauch

Wie verbreitet ist sexueller Missbrauch, wer sind die Täter?

Was sagt das Strafrecht dazu?

Prävention und Hilfen

Literatur

Hilfs-und Beratungsangebote

Weblinks

Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit, an oder vor Kindern. Insbesondere gelten diejenigen sexuellen Handlungen als Missbrauch, die mit Körperkontakt verbunden sind oder die durch psychischen oder physischen Druck erzwungen werden. Sexueller Missbrauch von Kindern ist in den meisten Ländern ein Straftatbestand.

Das Thema hat verschiedene Aspekte, die im folgenden beleuchtet werden sollen:

Sexueller Missbrauch hat einen gravierenden Einfluss auf das Leben der missbrauchten Kinder. Je nach Situation, Häufigkeit, Dauer, Anwendung körperlicher oder psychischer Gewalt, dem Grad der Abhängigkeit und Nähe zwischen Täter und Opfer u.a. Faktoren können schwere Schädigungen in der körperlichen, seelischen oder Identitäts-Entwicklung auftreten. In jedem Fall bedeutet sexueller Kindesmissbrauch einen Vertrauensbruch im Verhältnis von Kindern und Erwachsenen, der seine Spuren hinterlässt. Mit Beratung, Therapie und sozialer Unterstützung wird versucht, die Folgen aufzufangen und den Missbrauchsopfern zu helfen, das Geschehen zu verarbeiten.

Der Kindesmissbrauch besitzt zweitens einen rechtlichen Aspekt: Die Gesetzgebung muss Verfahren finden, Kinder vor Schäden in ihrer Entwicklung zu schützen und ihre Rechte zu wahren, die ihren Schutz vor Missbrauch mit ihrem Recht auf selbstbestimmte Sexualität vereinbaren. Die Gesetzgeber sind bestrebt, Straftaten möglichst einfach und klar zu definieren. So werden zumeist feste Altersgrenzen festgelegt, bis zu denen Kinder vor sexuellen Kontakten durch Erwachsene geschützt werden sollen.

Weiterhin spielen moralische Gründe für gesellschaftliche Ablehnung von sexuellem Kindesmissbrauch eine Rolle. Im Allgemeinen werden in den modernen westlichen Gesellschaften durch Erwachsene vorgenommene und vor allem gewaltsame sexuelle Handlungen an oder vor Kindern für schädlich gehalten und abgelehnt. (siehe Sexualmoral).

Der Kindesmissbrauch wird schließlich auch wissenschaftlich untersucht. Aus der Perspektive unterschiedlicher Diziplinen, wie der Medizin, der Psychologie, der Sozialwissenschaften, der Sexualwissenschaft, Pädagogik und Rechtswissenschaft werden die negativen Einflüsse, die sexuelle Kontakte von Erwachsenen auf Kinder haben thematisiert. Hier geht es um die unterschiedliche Situationen in denen sexueller Missbrauch stattfinden, die Strategien und Motive der Täter und die auftretenden Folgen für die Missbrauchsopfer. . Als weitere Einflussfaktoren werden die sexuelle und seelische Reife von Kindern in verschiedenen Altersstufen, Familienstrukturen, kultur- und milieuspezifische Faktoren, und Eltern- bzw. Mutter-Kind-Beziehungen betrachtet sowie Präventionsformen und Therapieansätze erarbeitet.

  • Definitionskriterien
Sexuelle Handlung
Allen Definitionen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemein ist, dass eine sexuelle Handlung als notwendiges Kriterium vorhanden sein muss. Es ergeben sich Unterschiede, welche Handlungen als sexuell definiert werden.

Als nicht objektivierbares Kriterium gilt, dass eine Handlung dann und nur dann sexuell ist, wenn sie der Befriedigung sexueller Bedürfnisse einer der beteiligten Personen dient, sei es mit oder ohne Körperkontakt. Diese Definition schließt Handlungen mit Körperkontakt, die aber nicht der Befriedigung sexueller sondern anderer Bedürfnisse (z.B. sadistische Motivation) dienen, aus. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sexuelle und sadistische Motive zusammenkommen, wie etwa im Fall pädophiler Sexualmörder. Siehe Jürgen Bartsch.

Daneben finden sich objektivierbare Kriterien, die sich i.d.R. über die Intensität der sexuellen Handlung definieren. Weitgehend gelten folgende Handlungen als sexuell:

  • Einwirken durch Reden oder pornografische Abbildungen (siehe Pornografie)
  • Exhibitionismus
  • Berührung von Geschlechtsorganen oder der weiblichen Brüste
  • Berührung erogener Zonen
  • Masturbation
  • Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind (Zungenküsse, Petting, Oralverkehr, Analverkehr, Geschlechtsverkehr)

Hiervon unabhängig ist, ob die sexuelle Handlung vor einem Kind, an einem Kind oder ob sie von einem Kind auf Veranlassung an sich selbst vorgenommen wird.

Als Sonderfall schränkt die juristische Definition in Deutschland sexuelle Handlungen vor einem anderen auf solche ein, die vom deklarierten Opfer auch wahrgenommen wurden. Dies ergibt sich aus der notwendigerweise vorliegenden Rechtsgutsverletzung einer Person (siehe §184f StGB).

Eng gefasste Definitionen sexuellen Missbrauchs von Kindern setzen oftmals Körperkontakt (Penetration oder Berührungen an Geschlechtsorganen oder der weiblichen Brüste) als notwendiges Kriterium voraus. Weite gefasste Definitionen zielen auf das Vorliegen umfangreich definierter sexueller Handlungen als hinreichendes Kriterium ohne Rücksicht auf das Vorhandensein eines Körperkontakts ab (Exhibitionismus, Einwirkungen durch pornografische Abbildungen).

Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen zählen in keinem Fall als sexuelle Handlungen, auch wenn dabei die Geschlechtsorgane des Kindes berührt werden und dies dem Kind unangenehm ist.

  • Alter der Beteiligten
Im biologischen, psychologischen und soziologischen Sinn gelten Kinder als Personen vor dem Einsetzen der Pubertät. Diese beginnt bei Jungen etwa im Alter von 11-12 und bei Mädchen im Alter von 10-11 Jahren und unterliegt bei beiden Geschlechtern einer großen Varianzbreite. Das Eintrittsalter in die Pubertät zur Eingrenzung des Kindesalters beim sexuellen Missbrauch findet nur selten und bei eng gefassten Kriterien Anwendung. Häufiger ist eine festgelegte Altersgrenze anzutreffen; der individuelle Entwicklungsstand des Kindes wird in der Regel nicht berücksichtigt. In Europa liegt diese Altersgrenze zwischen 12 (Niederlande, Vatikan) und 17 (Nordirland), in Deutschland bei 14 Jahren.

Das Alter des Sexualpartners des Kindes wird in manchen, jedoch nicht allen Definitionen, in unterschiedlicher Weise als Kriterium für sexuellen Missbrauch von Kindern herangezogen. Hierbei kommt sowohl ein relativer Altersunterschied als auch eine absolute Altersobergrenze des Sexualpartners vor. Der relative Altersunterschied wird dabei häufig durch einen Mindestaltersunterschied von drei oder fünf Jahren festgesetzt, als absolute Altersobergrenze wird meist die Volljährigkeit (18 oder 21 Jahre) des älteren Partners festgelegt.

  • Strafrechtliche Aspekte
Die meisten Komponenten des sexuellen Missbrauches sind bereits generell unter Strafe gestellt. So ist eine Vergewaltigung ein Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, unabhängig davon, ob eine erwachsene Frau oder ein Kind zum Opfer wird. Dadurch fokussiert sich die juristische Betrachtung auf die Frage, was das Besondere darstellt, das diejenigen sexuellen Handlungen mit Kindern zu strafrechtlich relevanten Handlungen machen kann, die unter Erwachsenen akzeptabel wären. Die Gesetzgebung muss diese, durch die anderen gesetzlichen Regelungen nicht bereits abgedeckten Bereiche, gesondert formulieren. Dem Grundsatz entsprechend, dass keine Freiheiten grundlos eingeschränkt werden sollen, muss sie angeben, welches Rechtsgut durch die gesetzliche Regelung geschützt werden soll.

    • Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland gelten jegliche sexuelle Handlungen an, mit oder vor Kindern als sexueller Missbrauch. Das geschützte Rechtsgut ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes" bzw. die "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes". Ob das Kind in die sexuellen Handlungen eingewilligt hat, und das Alter des Täters spielen keine Rolle, da das Kind nach Auffassung des Gesetzgebers in jedem Fall einem Schadensrisiko ausgesetzt ist. Als Kinder gelten Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr. Diese Altersgrenze orientiert sich zumindest im Prinzip an der biologischen Entwicklung. Bestraft wird überwiegend nach § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern). In Konkurrenz zu § 176 StGB stehen auch § 173 StGB (Beischlaf zwischen Verwandten), § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), § 177 StGB (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung), § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen), § 182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) und § 184 StGB Abs. 3, Nr. 3 (Herstellung kinderpornografischer Schriften).

    • Schweiz
Das Schweizer Recht bestraft nach Artikel 187 StGB sexuelle Handlungen von und mit Personen unter 16 Jahren (Kind) mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus. Die Handlungen bleiben straffrei, wenn der Altersunterschied weniger als drei Jahre beträgt.

Als Sexualdelikte mit Kindern gelten laut schweizerischem StGB: sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution, Menschenhandel und Inzest. Bei Sexualdelikten mit Kindern unter 16 Jahren beginnt der Verjährungszeitraum erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eingeführt wurde der Beginn der Verjährung nach zahlreichen Fällen von Personen, die sich erst im Erwachsenenalter an sexuellen Missbrauch in der Kindheit erinnerten.

Liegt eine Nötigung, Vergewaltigung oder so genannte Schändung vor, greifen in erster Linie die Artikel 189, 190 oder 191, die eine Höchststrafe von 10 Jahren Zuchthaus vorsehen.

    • USA
In den USA will der Gesetzgeber das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder schützen. Weil Kinder aber nicht wissentlich in sexuelle Handlungen einwilligen können, kann es gemäß der Verhandlungsmoral auch keine einvernehmlichen sexuellen Kontakte zu Kindern geben. Die Handlungen werden, auch wenn das Kind ihnen zugestimmt hat, so bewertet, als hätten sie gegen seinen Willen stattgefunden. Sie gelten damit rechtlich als Vergewaltigung (statutory rape). Die Altersgrenze, ab der ein Kind fähig ist wissentlich sexuellen Handlungen zuzustimmen und damit auch faktisch ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmungsrecht bekommt, richtet sich im Prinzip nicht nach der biologischen, sondern nach der geistigen Entwicklung. Sie liegt bei 18 Jahren. In dem dafür verwendeten Begriff Alter der Zustimmungsfähigkeit () im Gegensatz zum deutschen Schutzalter macht sich das unterschiedliche geschützte Rechtsgut bemerkbar.

  • Häufigkeit
Grundsätzlich ist zwischen Inzidenz- und Prävalenzstudien zu unterscheiden. Inzidenzstudien geben Auskunft über bekannt gewordene Fälle, während Prävalenzstudien auf Stichproben aus der Allgemeinheit oder solche, die auf die Allgemeinheit übertragbar sind, zurückgreifen.

    • Umgang mit Häufigkeitsangaben
Zur Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern existiert eine Vielzahl von Studien, die sich jedoch aufgrund unterschiedlich verwendeter Missbrauchsdefinitionen nur schwer vergleichen lassen. Übereinstimmend festhalten lässt sich, dass sexuelle Handlungen mit Kindern häufig vorkommen.

Die tatsächliche Häufigkeit von sexuellem Kindesmissbrauch ist schwer festzustellen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des deutschen Bundeskriminalamtes führt für das Jahr 2003 19.477 erfasste Opfer auf. Diese Statistik enthält jedoch nur die bei der Polizei angezeigten Fälle. Das Dunkelfeld ist nach Auffassung der Experten deutlich größer. So kommen manche Organisationen auf Schätzungen von bis zu 300.000 missbrauchten Kindern pro Jahr in Deutschland. Diese Zahlen sind jedoch nicht belegbar.

Des Weiteren stoßen die entsprechenden Studien aufgrund ihrer Thematik allgemein auf zahlreiche methodische Hindernisse. Vor allem der Komplex des Nichterinnerns von Missbrauchserfahrungen ist hier zu nennen. Dies lässt sich häufig zurückführen auf Verdrängung, Kindheitsamnesie aber auch das Meiden eigentlich präsenter Erinnerungen, da diese als schmerzhaft erlebt werden. Auch werden bei den Studien nur selten spezielle Gruppen erfasst, bei denen eine höhere Häufigkeit angenommen wird (z.B. Therapiepatienten, Prostituierte, Drogenabhängige, Heimbewohner). Eine Studie anhand von 276 Therapieprotokollen (Brunner / Meyer 1994) wies bei enger Definition bereits 18,3% (m) und 25,2% (w) Betroffene aus.

    • Inzidenzstudien
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich etwa 15.000 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs (§ 176 StGB) angezeigt (Polizeiliche Kriminalstatistik) bei etwa gleich bleibender Tendenz sowie gestiegener Anzeigebereitschaft in den letzten Jahren (Stand 2002). Insgesamt sind die Zahl leicht rückläufig.

Im Jahre 2001 wies die Statistik 19.230 angezeigte Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs auf. Davon waren 77 Prozent weiblich und 23 Prozent männlich. Die überwiegende Mehrzahl (rund 91 Prozent) war zwischen sechs und 14 Jahre alt. Die Täter waren in etwa 97 Prozent der Fälle männlich. Die Aufklärungsquote (das prozentuale Verhältnis von ermittelten Tatverdächtigen und angezeigten Fällen des Kindesmissbrauchs) liegt laut Kriminalstatistik bei ca. 75 Prozent und damit leicht unter der durchschnittlichen Aufklärungsquote von etwa 80 Prozent. Maßgeblich dafür ist der hohe Anteil an angezeigten Sexualdelikten, bei denen der Täter dem Opfer gut bekannt war.

Den angezeigten Fällen stehen etwa 2.200 Verurteilungen gegenüber (Strafverfolgungsstatistik). Hauptursache hierfür ist der hohe Anteil exhibitionistischer Handlungen vor Kindern, zu denen nur relativ wenige Tatverdächtige ermittelt werden können. Eine weitere Ursache ist die hohe Zahl an Falschanschuldigungen, insbesondere bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen (Schönke) sowie fehlender hinreichender Tatverdacht (vgl. T. Gunder: Der Umgang mit Kindern im Strafverfahren: Eine empirische Untersuchung zur Strafverfolgung bei Sexualdelinquenz. Frankfurt am Main 1999).

Häufigkeitsangaben bei Inzidenzstudien spiegeln nicht die tatsächliche Häufigkeit wider: hinzu kommt ein Dunkelfeld durch nicht angezeigte Fälle. Aufgrund der höheren Anzeigebereitschaft zeigen Inzidenzstudien eine höhere Gewichtung von Taten, bei denen entweder keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand oder bei denen Gewalt angewendet wurde, und eine geringere Gewichtung von Taten, die ohne Gewalt durchgeführt wurden bzw. bei denen eine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand.

    • Prävalenzstudien
Verschiedene Prävalenzstudien zeigen auf, dass etwa 2 bis 30 Prozent der weiblichen Bevölkerung in ihrer Kindheit bzw. frühen Jugend sexuelle Handlungen erlebt haben. Die Prävalenzen variieren sehr stark und hängen im Wesentlichen von den verwendeten Missbrauchsdefinitionen (Anwendung von Gewalt, Körperkontakt, Alter des Opfers, Altersunterschied zum Täter, Selbsteinschätzung) ab.

Eine Studie in der Bundesrepublik, bei der rund 3.200 Personen im Alter zwischen 16 und 59 Jahren befragt wurden (Pfeiffer/Wetzels 1992), geht davon aus, dass gemäß einer engen Definition (nur sexueller Missbrauch mit Körperkontakt und Opfer unter 14 Jahre) 6,2 Prozent der Mädchen und 2 Prozent der Jungen sexuellen Missbrauch erlebt haben. Bei einer weiten Definition (alle als "sexuelle Übergriffe in Kindheit und Jugend" erlebten Handlungen) stiegen diese Zahlen auf 7,3 Prozent der männlichen und 18,1 Prozent der weiblichen Befragten an.

Dies deckt sich in etwa mit den Ergebnissen der Studie von Coxell et al. (British Medical Journal, 1997). Befragt wurden etwa 2.500 Männer zu sexuellen Aktivitäten vor ihrem sechzehnten Lebensjahr, bei denen der Sexualpartner mindestens fünf Jahre älter war. Davon berichteten 7,7 Prozent über freiwillige und 5,3 Prozent über unfreiwillige Sexualkontakte mit einem Mann, der beträchtlich älter war. Demzufolge hätten 13 Prozent der Jungen sexuelle Kontakte mit einem Mann gehabt, die in einer weiter gefassten Definition als Missbrauch einzustufen sind. (Vgl. A. Coxell, M. King, G. Mezey, G. Gordon, "Lifetime prevalence, characteristics, and associated problems of non-consensual sex in men: cross sectional survey". British Medical Journal 318: 850, 27 March 1999.)

Generell kommt es bei Mädchen häufiger als bei Jungen zu sexuellem Missbrauch durch (meist männliche) Erwachsene. (Vgl. auch P. Cox, S. Kershaw, T. Trotter, ed., Child Sexual Assault: Feminist Perspectives, Palgrave, London, 2001.)

  • Missbrauchshandlungen
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes gibt Auskunft über die Missbrauchshandlungen der angezeigten Fälle sexuellen Missbrauchs (Hellfeld). Es ist davon auszugehen, dass aufgrund erhöhter bzw. verminderter Anzeigebereitschaft Taten von fremden Tatverdächtigen (z.B. Exhibitionisten vor Kindern) über- und Taten aus dem Nahfeld des Kindes unterrepräsentiert sind.

Etwa zwei Drittel der Missbrauchshandlungen der angezeigten Fälle fanden mit Körperkontakt und etwa ein Drittel ohne Körperkontakt statt. Bei den Fällen mit Körperkontakt ist etwa ein Viertel der sexuellen Handlungen mit Eindringen in den Körper des mutmaßlichen Täters oder Opfers (Beischlaf, intensives Petting) verbunden sind. Bei den angezeigten Fällen ohne Körperkontakt entfallen etwa zwei Drittel auf Exhibitionismus vor Kindern, das restliche Drittel bestand aus dem Vornehmen sexueller Handlungen von Kindern an sich selbst bzw. dem Vorzeigen pornografischer Darstellungen.

Der Anteil des sexuellen Missbrauchs zur Herstellung kinderpornografischer Schriften nimmt etwa 1,2 Prozent ein. Der sexuelle Missbrauch mit Todesfolge beträgt etwa 0,012 Prozent (2 Fälle) an der Gesamtzahl der Fälle sexuellen Missbrauchs.

  • Täter
    • Tätertypen
Betrachtungen von Tätern sexuellen Missbrauchs klammern üblicherweise Exhibitionisten als gesondert zu betrachtendes Phänomen aus. Täter sexuellen Missbrauchs zeichnen sich nicht durch gemeinsame Attribute aus. Sie sind in allen Bevölkerungsschichten vertreten. Die Sexualwissenschaft klassifiziert Täter in regressive, fixierte und soziopathische Typen.

Der regressive Typ ist primär sexuell auf Erwachsene orientiert, jedoch durch Kinder sexuell erregbar. Aufgrund der leichten Verfügbarkeit von Kindern, wegen nichtsexuellen Problemen sowie wegen Problemen mit erwachsenen Sexualpartnern greift er zur sexuellen Befriedigung auf Kinder zurück. Man spricht deshalb auch von einem Ersatzobjekttäter.

Der fixierte Typ zeichnet sich durch seine primäre sexuelle Orientierung auf Kinder aus. Er ist durch Erwachsene sexuell nicht oder kaum erregbar. Es handelt sich um den klassischen Pädophilen.

Der soziopathische Typ zeichnet sich durch mangelnde Empathie für Opfer und bisweilen durch sadistische Neigungen aus. Die Sexualität dient ihm nicht primär zur sexuellen Befriedigung, sondern als Mittel zur Unterdrückung, weshalb er manchmal auch als sadistischer Typ bezeichnet wird.

Nach vorsichtigen Schätzungen sind regressive Täter mit etwa 90 Prozent am häufigsten anzutreffen. Der fixierte Typ folgt mit etwa zwei bis zehn Prozent an zweiter Stelle. Der soziopathische Typ tritt nur in wenigen Einzelfällen auf. In den Medien sowie im englischsprachigen Raum werden regressive Täter fälschlicherweise als Pädophile bezeichnet.

Daneben kommt sexuellen Handlungen unter Kindern sowie zwischen Jugendlichen und Kindern unter den Begriffen sexuell aggressive Kinder und Jugendliche, sexuell deviante oder auffällige junge Täter immer häufiger Aufmerksamkeit zuteil. Diese wurden von Therapeuten geprägt.

    • Vorbeziehungen
Bei den in Hell- und Dunkelfeldstudien untersuchten Fällen sexuellen Missbrauchs bestand eine Vorbeziehung zwischen Kindern und dem Täter. Bekannte machen etwa die Hälfte, Verwandte ein Fünftel der Täter aus. Väter als Täter sind eher selten, die Fallzahl liegt zwischen 3 und 6 Prozent. Bei Jungen wurde beobachtet, dass lediglich etwa 10 bis 20 Prozent der Täter aus dem familiären Nahfeld entstammen.

Zwischen sozialer Nähe und der Intensität sexueller Handlungen besteht eine Beziehung. Die Anzahl, die Dauer und die Intensität der sexuellen Handlungen nimmt mit der sozialen Nähe zwischen Täter und Kind zu.

    • Geschlecht
Nach derzeitiger Sachlage bilden Männer etwa 85 bis 90 Prozent der Täter. Der Anteil weiblicher Täter ist erst in jüngerer Zeit in das Blickfeld wissenschaftlicher Untersuchungen gelangt.

    • Alter
Von allen Altersgruppen ist bei den 14-16jährigen die Zahl der mutmaßlichen Täter bezogen auf die Anzahl der Personen in der Altersgruppe am größten, gefolgt von den 16-17jährigen. Mit zunehmenden Alter sinken die Belastungszahlen. Dabei zu beachten ist, dass der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs (§ 176 StGB) sowohl freiwillige wie unfreiwillige sexuelle Handlungen mit Kindern unter Strafe stellt.

Tatverdächtigen-Belastungszahlen (TVBZ) beim sexuellen Missbrauch von Kindern (Tatverdächtige pro 100.000 der Bevölkerung der gleichen Altersgruppe). Grundlage: PKS 1996

    • Vorgehensweise
Nach verschiedenen Studien, geschieht jeder vierter Mißbrauch unter Einsatz körperlicher Gewalt. Aus der Studie von Baurmann (1985) lässt sich ableiten, dass die Opfer bei 22% der angezeigten Fälle den Täter als bedrohlich oder gewalttätig beschrieben. Tiefergehende Studien (Dirk Bange u.A.) zeigen, daß neben Drohungen die emotionale Zuwendungen (oder deren Entzug) die häufigste Methode der Täter ist. Weitere Mittel um den Opfer sexuelle Handlungen aufzudrängen sind, Vortäuschung falscher sexueller Normen (13%) und/oder Geschenke.

Bei sexuellem Missbrauch in der Kernfamilie gilt häufig eine familiäre Dysfunktion der Familiendynamik als Auslöser sexuellen Missbrauchs. Der Täter baut oft eine intensive Beziehung zum Kind auf, die mit einer gesteigerten emotionalen und bisweilen auch materiellen Zuwendung einher geht. Das Kind wird für den Täter zum Ersatzpartner, was für das Kind eine oft nicht zu bewältigende Rollenkonfusion auslöst. Gleichzeitig sinkt die Möglichkeit für das Kind, sich an andere Mitglieder der Kernfamilie zu wenden, um dieser Situation zu entkommen. Sexueller Missbrauch in der Kernfamilie erstreckt sich aufgrund der sich für den Täter bietenden Möglichkeiten oft über einen längeren Zeitraum und wird häufig von intensiveren sexuellen Handlungen begleitet.

Sexueller Missbrauch im weiteren sozialen Umfeld des Kindes wird häufig bei sich bietender Gelegenheit verübt. In der Regel besteht hier ebenfalls eine Vorbeziehung zum Kind, die sowohl flüchtig als auch intensiv, in der Regel auf Basis beidseitiger emotionaler Zuwendung, ausgeprägt sein kann. In Einzelfällen konnten unterschiedliche Tatverhaltensweisen beobachtet werden. Es fanden sich Täter, die die Tat vorgeplant und eine entsprechende Gelegenheit selbst geschaffen haben, und Täter, die eine sich zufällig ergebende Möglichkeit ergriffen haben. In der Regel hat der Täter jedoch zuvor sich mit dem Gedanken befasst, sexuelle Handlungen mit einem Kind zu begehen. Taten aus einem spontanen Triebdurchbruch heraus sind sehr selten anzutreffen.

Pädophile Täter gehen in der Regel eine freundschaftliche Beziehung mit Kindern ein, wobei sie sich der Zustimmung des Kindes versichern wollen. Dabei wenden sie sich oft an Kinder, die zuwendungsbedürftig sind bzw. arbeiten in Berufen, in denen sie viel mit Kindern zu tun haben. Siehe auch Pädophilie.

    • Therapie
Häufig werden psychotherapeutische Behandlungen für straffällig gewordene sexuelle Missbraucher als gerichtliche Auflage angeordnet. In der Regel wird nicht geprüft, ob eine psychologische oder medizinische Indikation vorliegt. Eine Therapieauflage dient vornehmlich dem Zweck der Besserung des Sexualdelinquenten und nicht primär einer Heilung.

Als Therapieform tritt so in den letzten Jahren immer häufiger die kognitive Verhaltenstherapie in den Vordergrund (Hanson). Ursprünglich nur therapiebegleitend werden Psychopharmaka wie Antidepressiva, Antiandrogenen, Phasenprophylaktika und Neuroleptika heute häufig anstelle einer Psychotherapie eingesetzt.

Bei sexuellem Missbrauch in der Kernfamilie werden häufig auch systemische Therapien angewendet, die auf die Behebung der familiären Dysfunktion als Auslöser des sexuellen Missbrauchs abzielen. Dabei wird oft die gesamte Familie in die Therapie mit einbezogen. Sofern keine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit besteht, kann so der Täter in der Familie verbleiben und es wird bisweilen auf eine Strafverfolgung verzichtet, um die Familie als solche zu erhalten und die betroffenen Kinder nicht weiteren Belastungen auszusetzen.

In den 1960er Jahren war bei Sexualstraftätern (vornehmlich Homosexuelle und Kindesmissbraucher) die Anwendung der Stereotaxie in Mode. Durch starke Ströme wurden dabei Teile des Gehirns, die für sexuelle Luststeuerung verantwortlich gehalten wurden, weggebrannt. Aversionstherapien fanden in den 1960er Jahren in Deutschland noch weitgehend eine Anwendung bei Homosexuellen und Kindesmissbrauchern, wurden aber aus ethischen Gründen eingestellt. Sie wird vornehmlich in den USA bei Kindern und Jugendlichen sexuellen Missbrauchern angewendet, auch wenn die sexuellen Handlungen einverständlich stattfanden.

    • Rückfallwahrscheinlichkeit
Empirische Studien über die Rückfallwahrscheinlichkeit von Sexualstraftätern im allgemeinen und Kindesmissbrauchern im besonderen sind weitgehend abgesichert. Internationale Studien kommen zu vergleichbaren Ergebnissen. Etwa 20 Prozent der Kindesmissbraucher wurden in den beobachteten Zeiträumen (4 bis 10 Jahre) erneut einschlägig rückfällig, leicht geringer als der Durchschnitt von Sexualstraftätern (22 Prozent). Dabei zeigte sich bei fixierten Tätern (Pädophile; etwa 10 Prozent der Täter) eine deutlich höhere Rückfallwahrscheinlichkeit von bis zu 50 Prozent als bei regressiven Tätern (etwa 90 Prozent der Täter). Die Rückfallwahrscheinlichket nach einer Aufdeckung sexuellen Missbrauchs im familiären Nahfeld des Kindes wird als gering eingestuft, da es sich hierbei eher um episodenhafte Handlungen handelt. Allgemein haben Sexualstraftäter eine deutlich geringere Rückfallwahrscheinlichkeit als andere Straftäter (je nach Delikt, im Bereich von 50-80 Prozent variierend). Die festgestellten Rückfallwahrscheinlichkeiten sind als untere Grenzwerte zu betrachten, da sich die Studien auf bekannt gewordene Wiederholungsstraftaten beziehen.

  • Reaktionen und Folgen
Es wird zwischen Reaktionen und Folgen sexuellen Missbrauchs unterschieden. Während bei Untersuchung der Reaktionen deklarierte Opfer über ihre Bewertung der sexuellen Handlungen, meist rückblickend, befragt werden, zielt eine Untersuchung der Folgen auf den allgemeinen psychischen und sozialen Zustand anhand bestimmter Kriterien ab.

    • Reaktionen
Die unmittelbaren und langfristigen Reaktionen von Kindern auf sexuelle Handlungen mit anderen Personen sind breit gestreut. Sie reichen von Angst, Scham und Schuldgefühlen über Unverständnis des Geschehenen bis hin zu emotionaler Geborgenheit, Freude und Lust. Freude empfindet nach einer Untersuchung von Dirk Bange (1996) keine der befragten missbrauchten Frauen und nur 3 von 161 Männern. Eine sexuelle Erregung des Kindes ist möglich, ist aber nicht notwendigerweise ein Ausdruck von situativem Wohlbefinden und Sympathie zur anderen Person. Es ist umstritten, ob geschlechtsspezifische Unterschiede bedeutsam sind.

Es wird argumentiert, dass Kinder nicht wissentlich einer sexuellen Handlung zustimmen können. Bei mnchen Kindern seien die Auswirkungen eines Missbrauchs nicht sofort sichtbar. Erst später, wenn sie selber sexuelle Beziehungen eingehen, seien die Folgen erkennbar. Einer Studie von Russel zufolge geben 85% von als Kind sexuell missbrauchten Frauen an, die Handlungen seien gänzlich ungewolllt gewesen, bei 7% geschah es zum Teil gegen den Willen des Opfers, und bei 2% war es gewollt. Die Studie ergab auch, dass die ambivalenten Erlebnisse von den Frauen als traumatischer erlebt wurden. Oft geben sich die Opfer der Vorstellung hin, sie hätten Einfluss auf die Situation gehabt, um ihre Hilflosigkeit nicht so sehr zu spüren. Diese Strategie kommt den Tätern entgegen, wie die Studie zeigt, denn je weniger Widerstand das Kind zeigt, umso intensiver sind die Handlungen. Engegen der Vorstellung, dass ein Missbrauch nicht schlimm wäre, würde man nur die negativen Umstände kontrollieren, zeigen multivariate Analysen, dass sexueller Missbrauch an sich traumatisch sein kann.

    • Folgen
Bei der Betrachtung, welche Schäden sexueller Missbrauch Kindern zufügt, spielt insbesondere die Schwere des Missbrauchs und die Anwendung von Gewalt eine Rolle. Die vielfältigen Einflüsse und Kombinationen von Missbrauchsschwere und -häufigkeit bzw. -dauer mit Familienstrukturen und anderen Faktoren im familiären und sozialen Umfeld, Alter der Betroffenen, Herkunft und Motivationslage des Täters, Grad der Abhängigkeit vom Täter, vorhandenen oder fehlenden Copingmechanismen, Bedeutung gesellschaftlicher Wertungen und subjektiver Unterschiede im Empfinden ergeben ein komplexes Geschehen. Eine monokausale Rückführung von Symptomen und psychischen Problemen auf sexuellen Missbrauch ist daher kaum möglich.

Zu Beginn der 1980er Jahre konzentrierten sich Studien über Folgen sexueller Handlungen vornehmlich auf Probanden aus dem klinischen und psychiatrischen Umfeld, die wegen psychischer Probleme (Posttraumatische Belastungsstörung, Borderline-Syndrom, Dissoziative Identitätsstörung etc.) in Behandlung waren. Man stellte bei vielen der Probanden Missbrauchserfahrungen in ihrer Kindheit fest. Es zeigte sich aber auch, dass sexueller Missbrauch keine spezifische Symptomatik kennt; ein beschreibbares "Missbrauchs-Syndrom" existiert nicht. Studien zur empirischen Feststellung des Zusammenhanges zwischen erlebtem sexuellen Missbrauch und festgestellten negativen Folgen erbrachten daher je nach Auswahl der Befragten und zugrunde gelegter Operationalisierung der Variablen unterschiedliche Ergebnisse.

Wie verschiedene Studien zeigen, gibt es jedoch eine Vielzahl von negativen langfristige Folgen von sexuellem Missbrauch (u.A. Dirk Bange 1996). Die Zufriedenheit mit der erwachsenen Sexualität nimmt ab, die Zahl der Abhängigkeitserkrankungen, Essstörungen und Bulimie nimmt signifikant zu, der eigene Körper wird abgelehnt. Hinzu kommen psychosomatische Störungen wie Unterleibsbeschwerden bei Frauen, der Anteil der Männer und Frauen mit Erstickungsanfällen oder Schlafstörungen ist signifikant höher als in der Vergleichsgruppe. Auch die Borderline-Personlichkeitsstörung kann Folge eines sexuellen Missbrauchs sein (Barnard und Hirsch 1985). Weitere psychische Störungen die verstärkt vorkommen sind Schizophrenie, Depression, Angststörung und Zwanghaftes Verhalten. Auch die Häufigkeit von Probleme in Zwischenmenschlichen Beziehungen, wie Mißtrauen und Angst vor Nähe nehmen zu.

  • Debatten und Kritik

    • EinwilligunG

Mitte der 1980er Jahre kam es in den USA zu einer Debatte um die Frage, ob Kinder in sexuelle Kontakte mit Erwachsenen einwilligen können. Unterschieden wurde dabei zwischen dem simple consent, der "willentlichen Einwilligung" und dem informed consent, der "wissentlichen Einwilligung". Die Quintessenz der Debatte besagt, dass Kinder zwar willentlich, nicht aber wissentlich in sexuelle Handlungen einwilligen, da ihnen das Wissen um die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung noch fehlt. Außerdem sind sie emotional auf Erwachsene angewiesen und auch rechtlich abhängig, so dass sie nicht gleichberechtigt einer sexuellen Handlung zusstimmen können. Daher werden auch sexuelle Handlungen, die ohne Einwilligung des Kindes erfolgten, als sexueller Missbrauch angesehen.

    • Begriffsdebatte
Der Begriff "sexueller Missbrauch an Kindern" wird vorwiegend im feministischen Umfeld gleichbedeutend für sexuellen Missbrauch von Kindern verwendet. Er soll die Einseitigkeit der sexuellen Handlungen an einem Kind zum Ausdruck bringen. Der Begriff wird in der Sexualwissenschaft nicht verwendet.

Die Bezeichnung "Missbrauch" wird kritisiert, weil sie einen korrekten "Gebrauch" von Kindern impliziere. Auch in der Sexualforschung wird der Begriff auf Grund seiner fehlenden Neutralität kritisiert. Auf diese Kritik wird häufig erwidert, dass der Begriff Missbrauch sich nicht auf das Kind selbst beziehe, sondern auf den Missbrauch der sozialen, psychischen und/oder physischen Macht des Erwachsenen im Verhältnis zum Kind.

In der politischen Debatte und in Aufklärungskampagnen werden oft die Begriffe sexuelle Gewalt an Kindern und sexuelle Ausbeutung von Kindern gleichbedeutend für sexuellen Missbrauch von Kindern verwendet. Die Verwendung des Begriffs sexuelle Gewalt soll die bei sexuellem Missbrauch auch auftretende Gewalt in den Vordergrund stellen. Der Begriff sexuelle Ausbeutung zielt auf eine einseitige Ausbeutung eines Kindes zur sexuellen Bedürfnisbefriedigung unter Ausnutzen einer Zwangslage oder durch Anwendung von Gewalt ab. Beide Begriffe beschreiben lediglich einen Teilaspekt des sexuellen Missbrauchs und nicht das gesamte Phänomen.

  • Literatur
  • G. Amann & R. Wipplinger (Hrsg.), Sexueller Missbrauch - Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie. Ein Handbuch. Tübingen
  • Bange, D. / Deegener, G. 1996,: Sexueller Missbrauch an Kindern - Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Psychologie Verlags Union, Weinheim.
  • Günther Deegener: Sexueller Missbrauch: Die Täter, Beltz 1995, ISBN 3621272518
  • Gründer, M., Kleiner, R. & Nagel, H., Wie man mit Kindern darüber reden kann: Ein Leitfaden zur Aufdeckung sexueller Misshandlung. Freiburg im Breisgau, 1994

  • Weblinks
  • Kriminalität mit sexuellem Hintergrund
  • Bruce Rind, Philip Tromovitch, Robert Bauserman: A Meta-Analytic Examination of Assumed Properties of Child Sexual Abuse Using College Samples
  • Erster periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung
  • Therapie auf Teufel komm raus
  • Rückfallraten von Sexualstraftätern
  • Forschungsprojekt zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch im Dunkelfeld

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