Senat (Frankreich)
Der französische Senat ist das Oberhaus des Parlaments von Frankreich.
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2 Funktionen 3 Versammlungsort 4 Siehe auch... 5 Links und Literatur |
Die Senatoren werden von 150.000 Repräsentanten regionaler Räte und den Abgeordneten der Nationalversammlung gewählt. So zeichnen sich in der Zusammensetzung Tendenzen zugunsten der ländlichen Regionen ab. Folglich bleibt der Senat konservativ bestimmt, während in der Nationalversammlung die Mehrheiten wechseln.
Weil beide Kammern Änderungen an den Gesetzesvorschlägen anbringen können, werden meist mehrere Sitzungen benötigt bis ein Kompromiss zwischen Senat und Nationalversammlung gefunden wurde. Kann keine Einigung erreicht werden, so bleibt der Regierung der Weg der Commission Mixte Paritaire, ein langwieriges Verfahren an dessen Abschluß der letzte Beschluss über das Gesetz der Nationalversammlung zugebilligt wird, deren Mehrheit meist auf Seiten der Regierung steht. Auch wenn meist ein Ergebnis zwischen Senat und Nationalversammlung erreicht werden kann, so sieht doch dieser Verfahrensweg eine stärkere Rolle der Nationalversammlung für den Gesetzgebungsprozess vor.
Der Senat hat auch die Aufgabe der Regierungskontrolle, jedes Jahr legt er zu den verschiedensten Themen Berichte vor.
Der Senat tagt im Palais du Luxembourg im 6. Arrondisement von Paris. Für seine Bewachung ist die republikanische Garde zuständig. Vor dem Palais liegt der öffentliche Grünanlage Jardin du Luxembourg.
Zusammensetzung und Wahl
Derzeit besteht der Senat aus 321 Senatoren, die für eine Amtsperiode von neun Jahren gewählt werden. Dies wird sich im September 2004 ändern: Die Wahlperiode sinkt auf sechs Jahre, während sich die Zahl der Sitze bis 2010 progressiv auf 346 erhöhen wird. Damit soll einer veränderten Demographie Rechnung getragen werden.Funktionen
Nach der Verfassung hat der Senat nahezu die gleichen Rechte wie die Nationalversammlung. Gesetzesvorschläge können von der Regierung (projets de loi) oder den beiden Parlamentskammern (propositions de loi) eingereicht werden. Beide Häuser müssen das Gesetz verabschieden, bevor es verkündet werden kann.Versammlungsort
Siehe auch...
Links und Literatur