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selbstverwaltung

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Selbstverwaltung

Wenn eine organisatorische Einheit sich selbst organisiert, spricht man von Selbstverwaltung. Typische Vertreter sind die deutschen Hochschulen, die ein hohes Maß an Selbstverwaltung aufweisen oder z.B. die Träger der Sozialversicherungen (Krankenkassen und Rentenversicherungsträger). Weiterhin stellt jede Gemeinde in Deutschland eine sich selbst verwaltende Körperschaft dar. Dabei wird den Gemeinden die Selbstverwaltung verfassungsrechtlich in Art. 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert.

Table of contents
1 Selbstverwaltung am Beispiel von Hochschulen
2 Selbstverwaltete Kulturzentren

Selbstverwaltung am Beispiel von Hochschulen

Einzelne Aufgaben werden verschiedenen Gremien zugewiesen. Jede Statusgruppe (z. B. Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiter, Studenten) bestimmt Wahlvertreter für die jeweiligen Gremien. In der Regel haben die Professoren die Mehrheit, aber es gibt auch Modelle mit sog. Viertelparität, in denen jede Gruppe gleich große Fraktionen entsendet.

Die Gremien geben sich Satzungen, die die Regeln ihrer Arbeitsweisen bestimmen. Es werden auch Kommissionen und Arbeitsgruppen eingesetzt, um sich speziellen Fragen zu widmen. Beschlüsse werden gefasst und ein gewähltes Mitglied zur Umsetzung beauftragt.

Beispielgremien an einer Hochschule

  • Kuratorium
  • Hochschulrat
  • Akademischer Senat (Präsidium oder Rektorat führt aus)
  • Fachbereichsrat / Fakultätenrat (Dekan führt aus)
  • Institutsrat
  • Frauenrat

Beispielkommissionen an einer Hochschule

  • Kommission für Studium und Lehre
  • Kommission für Forschung und Nachwuchs
  • Hauptkommission
  • Prüfungshauptausschuss
  • Ordnungsausschuss
  • Berufungskommission
  • etc.

Je nach Hochschule und Bundesland sind die Aufgaben unterschiedlich verteilt.

Selbstverwaltete Kulturzentren

Seit einigen Jahren gibt es auch selbstverwaltete Kulturzentren (insbesondere in der linken Szene). Diese lehnen eine Einflußnahme von außen durch Staat und Gesellschaft ab.

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