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sekte

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Sekte

Eine Sekte (v. lat: sequi = folgen; PPP sectum; Folge, Richtung, Denkweise, Partei, Schule) bezeichnet eine religiöse Gruppierung, die im Widerstreit mit ihrer Umgebung sowie insbesondere etablierter Religionen steht. Sekten sind weniger aufgrund des Inhalts ihrer Lehre als solche definiert, als vielmehr aufgrund des Konfliktpotentials, das sie in ihrer Umgebung begründen.

Neue religiöse Gruppen oder Abspaltungen von bestehenden Religionen sind fast in allen Jahrhunderten entstanden - viele gingen unter, einige überleben in Nischen, manche etablierten sich als neue Religion.

Table of contents
1 Etymologie
2 Geschichte
3 Heutiger Gebrauch des Wortes Sekte
4 Neutrale Differenzierung religiöser Gruppen
5 Weiterführende Angaben

Etymologie

Bei der Vorstellung, das Wort Sekte sei eine Ableitung von lateinisch secare, trennen, abschneiden, bezeichne also eine Gruppe, die sich wegen einer besonderen Lehrmeinung von einer anderen Religion abgespalten habe, handelt es sich um eine (verbreitete) Volksetymologie - das Partizip von secare wäre secatum nicht sectum. Das lateinische secta Lebensweise leitet sich vom lateinischen Verb sequi (folgen, nachfolgen) ab und war die Übersetzung des griechischen ??????? "hairesis" in der Grundbedeutung Wahl, Denkweise.

Geschichte

Die nichtchristliche Antike bezeichnete bestimmte philosophische oder religiöse Gruppierungen wertfrei als Sekten. Auch die ersten Christen wurden in diesem neutralen Sinne als "Sekte der Nazarener", eine Richtung des Judentums bezeichnet.

Paulus verwendet das Wort ??????? "hairesis" in seinen Briefen für Spaltungen innerhalb der Gemeinde (z.B. (1Ko 1,10). Diese Spaltungen als solche werden von ihm negativ bewertet, ohne dass er dabei einer bestimmten Richtung unter ihnen den Vorzug gibt.

In der Alten Kirche wurde der Begriff hairesis dann immer mehr für Abweichungen von der gemeinsamen Lehre der mit einander in Kommunion stehenden christlichen Gemeinden verwendet und im vierten Jahrhundert hatte er dann kirchlich die Bedeutung "Irrlehre".

Dieser Begriff wurde dann von der lateinischen Kirche des Mittelalters als secta, Sekte, übernommen. So wurden die Protestanten als secta lutherana bezeichnet und auch im deutschen Sprachgebrauch redete die katholische Kirche noch bis ins 20. Jahrhundert in manchen Texten von Sekten, wenn sie die evangelischen Kirchen meinte.

Heutiger Gebrauch des Wortes Sekte

umgangssprachlich

Im landläufigen Sprachgebrauch wird mit Sekte oft eine religiöse Gruppe gemeint, die in irgendeiner unbestimmten Weise als gefährlich angesehen wird - ein solcher Gebrauch des Begriffs ist jedoch sehr problematisch, da er selten objektiv begründet wird. Meyers Enzyklopädisches Lexikon von 1977 schreibt: Mit dem Wort "Sekte" wird heute weitgehend die Vorstellung von etwas Abartigem, Gefährlichem, Widersetzlichem signalisiert und die Frankfurter Allgemeine Zeitung 1994 "Der Begriff "Sekte" hat heute einen negativen Beigeschmack und wird als "Kampfbegriff" gebraucht."

wissenschaftlich

Im rechtlichen, soziologischen und religionswissenschaftlichen Kontext wird das Wort heute kaum mehr verwendet. Das Münchner Rechtslexikon schreibt zum Beispiel, der Begriff "Sekte" habe in staatsrechtlicher Hinsicht seine Bedeutung verloren, da er eine negative theologische Beurteilung enthalte.

Die Enquetekommission 'So genannte Sekten und Psychogruppen' verzichtete auf den Begriff Sekte mit folgender Begründung:

"Wie häufig der Begriff 'Sekte' auch umgangssprachlich verwendet werden mag, ist er doch sachlich unzutreffend und irreführend. ... Er kommt von lateinisch sequi, folgen, und ist die Übersetzung von griechisch hairesis, Wahl, Gefolgschaft. Mit ihm wurden in der Antike zunächst diejenigen bezeichnet, die einem bestimmten Philosophen in seinen Anschauungen folgten. In der Geschichte des Christentums wurden damit die Gruppen bezeichnet, die außerhalb der allgemeinen Kirche einem bestimmten Glaubensführer und für abweichend erklärten Glaubenslehren oder Praktiken anhingen. Im Mittelalter (vgl. z.B. die Konstitution Ad Deus des Kaisers Friedrich II von 1220) wurde das 'widerspenstige Anhängen' an eine 'Sekte' in Acht getan und mit dem Tode bestraft (vergleiche z.B. die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507, Artikel 30). Dadurch wurde aus einem religiösen Abweichen ein kriminelles Delikt, wie der protestantische Theologe Paul Tillich schrieb: Wer gegen das kanonisierte Dogma verstößt, (ist) nicht nur ein Häretiker, der den Grundlehren der Kirche widerspricht, sondern auch ein Verbrecher gegen den Staat. ... Mit der Erklärung der Religionsfreiheit in den europäischen Staaten wurden solche Auffassungen und Einrichtungen abgeschafft. Das Grundgesetz kennt nur
  • Religionen
Religionsgesellschaften
Religionsgemeinschaften;
staatsrechtlich gibt es in dieser Beziehung keinen Unterschied zwischen Kirche und anderen religiösen Organisationsformen. Da außerdem der Begriff der 'Sekte' kaum von allem ihm durch die kirchliche Verlästerung angehängtem Beigeschmack, wie Max Weber forderte, gelöst werden kann, ist er äußerst fragwürdig geworden."

Im Gegensatz dazu hat das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 670/91 in seinem Beschluss vom 26.06.2002 festgestellt, dass die Benutzung des Begriffs "Sekte" in dem konkreten Fall der Klage der Osho-Bewegung gegen die Bundesregierung unbedenklich ist:

"Zuzustimmen ist den angegriffenen Entscheidungen allerdings darin, dass diese Äußerungen, soweit mit ihnen die Osho-Bewegung und die zu ihr gehörenden Gemeinschaften als "Sekte", "Jugendreligion", "Jugendsekte" und "Psychosekte" bezeichnet wurden, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Diese Äußerungen berühren schon nicht den Schutzbereich des Grundrechts der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Sie enthalten keine diffamierenden oder verfälschenden Darstellungen, sondern bewegen sich im Rahmen einer sachlich geführten Informationstätigkeit über die betroffenen Gemeinschaften und wahren damit die Zurückhaltung, zu welcher der Staat und seine Organe nach dem Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind." (Randnummer 56)
"Es verletzt nicht das dem Staat in religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten auferlegte Neutralitäts- und Zurückhaltungsgebot, wenn dieser durch seine Organe im Rahmen einer solchen Debatte die Bezeichnungen und Begriffe verwendet, die in der aktuellen Situation den Gegenstand der Auseinandersetzung einprägsam und für die Adressaten seiner Äußerungen verständlich umschreiben, sofern die Äußerungen als solche nicht diffamierend oder sonst wie diskriminierend sind". (Randnummer 61)

James T. Richardson, Professor für Soziologie an der Universität von Nevada (USA), spricht sich dafür aus, den Begriff in Rechtsfällen zu verbieten, denn "der Begriff trägt einfach zu viel Ballast mit sich herum, um die beiläufige Verwendung in Fällen zu gestatten, die dazu dienen sollen, eine rationale Beurteilung wichtiger Fragen vorzunehmen." Des weiteren widerspricht der bewußt herabwertende Sekten-Begriff dem verbreiteten Grundansatz der Religionswissenschaft, wie ihn Tworuschka formuliert: Grundsätzlich ist die Religionswissenschaft um methodische Neutralität und Wertfreiheit bemüht. Dem beschreibenden Charakter einer Religionsdarstellung muß deshalb auch die Bezeichnung für die jeweilige Gemeinschaft entsprechen.

Willy Fautré, Präsident der Organisation Human Rights Without Frontiers, hat festgestellt: "Außerhalb ihres Bereichs bezeichnen die großen Weltreligionen gewöhnlich alle anderen religiösen Gemeinschaften als 'Sekten' oder 'Kulte' mit all dem negativen Beiklang, der sich aus dieser Wortwahl ergibt. Sie verwenden diese Bezeichnung, um Splittergruppen in ihren eigenen Reihen oder neue religiöse Bewegungen zu charakterisieren, die ihre Theologie oder ihre Vorherrschaft in bestimmten Teilen der Welt in Frage ziehen. ... Der Begriff 'Sekte' wird hauptsächlich dann gebraucht, wenn aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel durch fremdartige Handlungen oder zweifelhafte Wertvorstellungen, eine gewisse Spannung zwischen einer neu etablierten religiösen Bewegung und dem religiösen Establishment oder der bürgerlichen Gesellschaft besteht. Dieses Phänomen ist nicht neu, sondern tritt in der gesamten Menschheitsgeschichte immer wieder auf." (Human Rights Without Frontiers, European Magazine of Human Rights, 8. Jahrgang, Nr. 2-3/1996, "Bulgarian Helsinki Committee", S. 6, 7.)

Anwendung auf Extreme

Einige landläufig als Sekte bezeichneten religiösen Glaubensgemeinschaften stehen im Verdacht, sich nur aus wirtschaftlichen Gründen als religiöse Gruppe zu bezeichnen, um den besonderen Schutz des Staates, größere Freiheiten und Rechte, sowie die Befreiung von Steuern zu genießen. Bekanntestes Beispiel für eine Sekte, der solches nachgesagt wird, ist Scientology.

Vereinzelt geraten radikale Sekten im Zusammenhang mit Gewaltaktionen gegen Mitglieder oder Außenstehende in die Schlagzeilen. Besonders spektakuläre Beispiele sind der Widerstand der Davidianer gegen die US-Behörden 1993, bei dem über 80 Menschen starben, und die Massenselbstmorde innerhalb der Sonnentempler-Sekte, bei denen zwischen 1994 und 1997 in der Schweiz, in Kanada und in Frankreich insgesamt 74 Mitglieder ums Leben kamen. Der größte Anschlag einer Sekte gegen Außenstehende in der modernen Zeit war das Giftgasattentat der japanischen Aum-Sekte in der U-Bahn von Tokio im Jahr 1995, bei dem zwölf Menschen starben und über 5.500 verletzt wurden.

Zusammenfassung

Gerade die begriffliche Nähe zu solchen Extremfällen im landläufigen Verständnis des Begriffes "Sekte" macht die Klassifizierung kleinerer Religionsgemeinschaften als Sekte oft genau zu dem, wovor sie zu warnen sucht; eine einseitige und difamierende Brandmarkung gegenüber Andersdenkenden, mit z.T. existenzvernichtendem Charakter (z.B. im Bezug auf Bewerberauswahlverfahren, bei denen eine solche Klassifizierung gegebenenfalls übernommen wird).

In der Wikipedia wird der Begriff Neue religiöse Bewegung benutzt, um Organisationen wie Scientology und Gruppen wie die Sonnentempler und die Satanisten einzuordnen.

Neutrale Differenzierung religiöser Gruppen

Da das Wort Sekte oft undifferenziert gebraucht wird und verschiedene Bedeutungen haben kann, werden religiöse Gruppen in einer differenzierteren Denkweise nach verschiedenen konkreten Kriterien beurteilt und neutraler bezeichnet.

Nach Organisationsform

Bezüglich Organisationform, Verhältnis zum und zu anderen religiösen Gruppen, wird unterschieden zwischen:

Nach Lehre

Bezüglich Theologie wird im christlichen Spektrum unterschieden zwischen

  • Großkirchen z.B. katholische, orthodoxe, anglikanische, baptistische, methodistische oder lutherische Kirche

  • christliche Kirchen und Gruppen im Rahmen der Basiserklärung des Ökumenischen Rats der Kirchen oder der Evangelischen Allianz (z.B. Pfingstgemeinden, Freie evangelische Gemeinden, Heilsarmee)

  • Sondergruppen: Gemeinschaften mit christlichem Bezug, für die Lehren oder Ämter wesentlich sind, die nur in ihrer spezifischen Gruppen vorkommen, und die sich deshalb als die einzig wahre Gemeinde sehen (z.B. Neuapostolische Kirche, Zeugen Jehovas, The Way International, Christadelphians)

Nach Autoritätsgefälle

Die Autoritätsstruktur einer Gemeinschaft ist unabhängig von ihrer Lehre (die Gruppe kann sehr autoritär sein, aber keine Sonderlehre vertreten).

  • Demokratische Gemeinschaften: Leitung wird periodisch gewählt, ist abwählbar, Austritt ist jederzeit möglich, in der Gemeinschaft gibt es ein breites Meinungsspektrum (Beispiele: Evangelische Kirche, Baptisten, Evangelisch-methodistische Kirche, Unitarier)

  • Hierarchische Gemeinschaften: Es gibt eine verbindliche Lehre und Erkenntnis, die sich der Einzelne anzueignen sucht, die aber auch kritisch hinterfragt werden kann. Die Gemeinschaft hat eine klare hierachische Ordnung. Es gibt ein breites Meinungsspektrum in der Gemeinschaft (Beispiele: katholische Kirche, anglikanische Kirche, Eckankar).

  • Fundamentalistische Gemeinschaften: Die Lehre der Gemeinschaft muss kritiklos akzeptiert werden. Hinterfragen gilt als Respektlosigkeit oder Angriff auf die göttliche Autorität. Die gleiche Wahrheit wird auf dieser Stufe allerdings auch noch anderen, ähnlich ernsthaften Gruppen zugestanden. Beispiele: Gemeinden Christi (Churches of Christ), Evangelischer Brüderverein, Opus Dei.

  • Arche-Noah-Gemeinschaften: Außerhalb der Gemeinschaft gibt es kein Heil. Der einzelne muss den Führern bedingungslos folgen, Kritik oder mangelnder Eifer gilt als Verrat. Aussenkontakte werden auf Mission und Kampf gegen Kritiker beschränkt. Ausstieg ist gleichbedeutend mit Untergang. Beispiele: Zeugen Jehovas, Scientology, Universelles Leben, Transzendentale Meditation, Vereinigungskirche, Fiat Lux. Internationale Gemeinden Christi.

Weiterführende Angaben

Siehe auch

  • Manipulierende Sekte
  • Totalitäre religiöse Gruppe
  • Portal Freikirchen, Freikirche
  • Religionsgemeinschaft
  • Chronologie der christlichen Kirchen, Konfessionen und Sondergruppen
  • Zentrum des Lichts
  • Neue Religiöse Bewegung
  • Liste der Religionen und Weltanschauungen
  • Portal Religion

Weblinks

  • Deutschland:
    • Die organisatorische Binnenstruktur von religiösen Sekten
    • Aktuelle Übersicht über Kirchen, Freikirchen, Sekten, Neureligionen, Weltanschauungen, Psychogruppen
    • Sekten in Sachsen
    • Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW)
  • Schweiz:
    • InfoSekta Informations- und Beratungsstelle für Sekten- und Kultfragen
    • Kriterienliste ?Gefährliche Sekte? oder ?seriöse Religionsgemeinschaft??



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