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segelfluglizenz

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Segelfluglizenz

Segelfluglizenzen in Deutschland

Frühere Regelungen

Bis 2002 hieß die allgemeine Fluglizenz PPL. Man benötigte "Beiblätter" für spezielle Kategorien von Luftfahrzeugen. PPL-C für Segelflugzeuge, PPL-B für motorisierte Segelflugzeuge und Motorsegler und PPL-A für Motorflugzeuge. Man konnte diese Beiblätter separat erwerben.

Man benötigte ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis, das alle zwei Jahre zur Verlängerung der Fluglizenzen vorgelegt werden musste. Zusätzlich musste man Flugzeiten und Starts vorweisen um seinen Übungsstand zu belegen.

Neue Regelungen nach seit Einführung von JAR-FCL

JAR-FCL regelt nicht die Segelfluglizenzen, diese sind weiterhin den gegebenen nationalen Bestimmungen unterworfen. Mit der einführung von JAR-FCL wurde der Lizenzerwerb und -erhalt für den Segelflug vereinfacht: Es gibt nun nur noch eine nicht ablaufende Segelfluglizenz (GPL), die ehemalige PPL-B Lizenz wird abgeschafft. Motorsegeln kann man in Zukunft nur noch über den wirklichen Segelflug erlernen oder die Tourenmotorsegler (TMS) Berechtigung für den JAR-FCL (ehemals PPL-A) erwerben.

Für Inhaber des ehemaligen 'PPL-B' wird in die GPL der Zusatz TMG (Touring Motor Glider = Tourenmotorsegler) eingetragen. Für echte Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk ist ein TMG-Eintrag nicht nötig. Man kann sich nach Einweisung durch einen Fluglehrer auch 'Selbststart' in den GPL eintragen lassen.

Man muss ab sofort selbst auf seinen Übungsstand achten und ohne Interaktion mit den Behörden sein medizinische Tauglichkeitszeugnis alle 2 Jahre erneuern. Diese neue von der EU inspirierte Regelung hat den Vorteil, dass man nicht ständig zur Behörde muss. Dafür haben die Fliegerärzte mehr zu tun und die Kosten für das 'Medical' sind gestiegen.

Nachteil: TMG-Piloten, die früher den größten Teil der erforderlichen Flugzeit zur Scheinverlängerung auf Segelflugzeugen 'ableisten' konnten, können dies nicht mehr. Es sind nun (zu jedem Zeitpunkt!) 12 Stunden in den vergangenen 24 Monaten erforderlich. Ist dies nicht gegeben kann die Zeit durch einen Prüfungsflug mit einem speziellen Prüfer ausgeglichen werden.

Vorteil: Es ist kein 3x 100km Streckenflug mit TMG mehr nötig, wie früher.

'Bedenklich' ist, dass reine PPL-B Inhaber nun eine GPL mit TMG bekommen, ohne evtl. jemals Segelflugzeuge geflogen zu haben. Auch bekommen alle Ex-Segelflieger, deren PPLs lange verfallen sind auf Antrag ihre GPL zurück und müssen dann per Fluglehrer wieder in Übung kommen. Hier sind die Vereine verantwortlich. Auch ist es nun möglich, daß ehemalige Motorseglerlehrer mit CVFR-Berechtigung und PPL-A nun automatisch die Motorfluglehrberechtigung für den JAR-FCL-erhalten.

Leidtragende der zu begrüßenden Entbürokratisierung sind die Fliegerärzte, denen nun mehr Papierkram zufällt und die es sich entsprechend teurer bezahlen lassen.

Ebenso läßt sich noch mit Hilfe des alten PPL-B ein JAR-FCL (ehemals PPL-A) erwerben, wenn man die CVFR-Berechtigung (kontrollierten Sichtflug) erwirbt.

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