Schwert (Begriffsklärung)
Ein Schwert (v.althochdt.: swerd) ist:- eine Hieb- und Stichwaffe mit kurzem Griff und langer relativ breiter Klinge, siehe Schwert
- im Schiffbau eine Vorrichtung zur Verminderung der Abdrift bzw. zur Umsetzung der Abdrift in Vortrieb, siehe Schwert (Schiffbau)
- in der Zoologie ein schwertartiger Fortsatz an Oberkiefer oder Schwanz bestimmter Fische oder dem Schwertwal, siehe Schwert (Zoologie)
- ein Teil von Motorsägen
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