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scherbengericht

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Scherbengericht

Das Scherbengericht war in der Athener Demokratie ein legales Verfahren, verdächtige Bürger aus der städtischen Gemeinschaft zu verbannen. Es kam um 570 v. Chr auf und wurde ca. 100 Jahre geübt.

Das Wort Scherbengericht stammt vom griechischen Wort ostrakon (????????, Tonscherbe). Im Januar eines jeden Jahres vollzog die Bürgerversammlung eine Abstimmung per Scherbengericht. Eine Verurteilung erforderte 6.000 Stimmen in Form von auf die Scherben geschriebenen Namen des zu Bannenden. Dieser musste 10 Jahre ins Exil gehen mit der Androhung der Todesstrafe im Fall der Rückkehr. Der Bürger verlor zwar das Recht, während seiner Abwesenheit an öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken, sein Eigentum wurde aber nicht beschlagnahmt, er konnte auch einen Verwalter zum Erledigen seiner Geschäfte beauftragen.

Viele bekannte Politiker der Demokratie wurden für eine gewisse Zeit durch das Scherbengericht verurteilt, und regelmäßig verabschiedete die Demokratie besondere Gesetze, um die durch das Scherbengericht Verurteilten unter bestimmten Umständen zurück zu rufen. So kehrte Aristides nach Athen zurück, als man ihn während der Perserkriege um Hilfe bat; er unterstützte den Staat bei der Schlacht von Salamis.

Durch das Scherbengericht Verurteilte:

  • Aristides, um 480
  • Cimon, um 460
  • Themistokles, um 470

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