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schengener informationssystem

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Schengener Informationssystem

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist eine europaweite Datenbank, die Daten über gesuchte Personen und Sachen enthält. Zugriffsberechtigt sind die Sicherheitsbehörden der dem Schengener Abkommen beigetretenen Staaten.

Rechtsgrundlagen des SIS sind die Regelungen des Übereinkommens von Schengen. Nach diesem Übereinkommen sind Grenzkontrollen in den Mitgliedsstaaten grundsätzlich unzulässig. Als Ausgleich wurde die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden insbesondere im Bereich der Datenverarbeitung verstärkt.

Das SIS enthält mehrere Millionen Fahndungsdatensätze (davon 1,3 Millionen Personenfahndungen) gesuchter Personen (per Haftbefehl gesuchte oder flüchtige Straftäter, Zeugen, Vermisste, für Ausländerbehörden: bestimmte illegal aufhältliche Ausländer) und Sachen (gefälschte oder abhanden gekommenen amtliche Personaldokumente, Waffen, Kraftfahrzeuge). Die im SIS ausgeschriebenen Personen und Sachen müssen gleichzeitig in den nationalen EDV-Systemen ausgeschrieben sein, in Deutschland also im INPOL.

Im Prinzip ist die SIS-Ausschreibung eine internationale Fahndungsausschreibung, und damit eine Art Untergruppe der schon früher zulässigen IKPO-Fahndungsausschreibung (IKPO = Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation, allgemein Interpol genannt), die - im Gegensatz zur IKPO-Fahndungsausschreibung - ausschließlich per EDV erfolgt.

Die unmittelbare Abfrage der Datensätze erfolgt durch Polizei- und Grenzschutzdienststellen (sowie einige andere berechtigte Behörden) über stationäre und entsprechend "berechtigte" Computer. Andere Zugriffsmöglichkeiten (z.B. Direktzugriff über in Einsatzfahrzeugen installierte Terminals usw.) sind in Planung, teilweise auch in Erprobung.

Die Voraussetzungen der SIS-Fahndungsausschreibungen sind in den Schengen-Verträgen, in nationalen Gesetzen und in nationalen Vorschriften enthalten. Hier sind auch insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen festgelegt, an denen die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten mitgewirkt haben. So gelten für im SIS auszuschreibende Straftäter in Deutschland besondere Rechtsvorschriften, die weit über die Ausschreibungsvoraussetzungen einer nationalen INPOL-Ausschreibung hinaus gehen.

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