Schadensereignis
Ein
Schadenereignis kann im versicherungstechnischen Sinn auf drei Arten eintreten:
- als Personenschaden: Eine natürliche Person erleidet eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod.
- als Sachschaden: Eine Sache erleidet einen Schaden, beispielsweise durch eine Fahrzeugkollision.
- als Vermögensschaden: Der Schaden besteht aus einer Vermögensminderung, zum Beispiel die Zerstörung eines wertvollen Gemäldes: Der Sachschaden (Leinwand, Rahmen, Farbe) ist meist unbedeutend, der immatrielle Wertverlust (messbar zum Beispiel als aktueller Verkaufspreis) hingegen ist enorm.