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schaden recht

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Schaden (Recht)

Im rechtswissenschaftlichen Sinn ist ein Schaden ein materieller oder ideeller Nachteil einer Person. Um festzustellen, ob eine Person einen Schaden erlitten hat, werden zwei Zustände der Rechtsgüter des mutmaßlich Geschädigten miteinander verglichen. Es sind dies der tatsächlich heute bestehende Zustand und der Zustand, der hypothetisch bestehen würde, wenn man sich das mutmaßlich schädigende Ereignis im Wege eines Gedankenexperiments hinwegdenkt. Der Ersatz des Schadens kann nur unter bestimmten Gründen (Zurechnung) von einer anderen Person gefordert werden kann.

Zurechungsgründe sind meist:

  • Schaden
  • Kausalität
  • Rechtswidrigkeit
  • Verschulden

Besondere Haftungstatbestände (in Österreich: Amtshaftpflichtgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, etc.) sowie Gefährdungshaftungen können dieses System modifizieren.

Siehe auch: Schadensersatz

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