Schönheitschirurg
In Deutschland und Österreich wird klar zwischen Schönheitschirurgie und Plastischer Chirurgie unterschieden. Ersteres ist ein ungeschützter Begriff, der somit keine gesonderte Ausbildung des betreffenden Arztes erfordert.Jeder Arzt mit jus practicandi - von A bis Z: der Arzt für Allgemeinmedizin bis hin zum Zahnarzt - der schönheitschirurgische Tätigkeiten durchführt, kann sich somit "Schönheitschirurg" nennen.
Die Richtlinien zum Werbeverbot und der allgemeine Konsens bzgl. Standesansehen können Aufsehen erregende Ausuferungen allerdings einschränken.