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sanktion

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Sanktion

Eine Sanktion (v. französ. sanction; aus lat sanctio, Heilung, Billigung, Strafandrohung; zu sancire, heiligen, unverbrüchlich festsetzen, bei Strafe androhen) ist im Rahmen von sozialen Systemen die einem System oder Teilsystem auferlegte spezielle zeitlich begrenzte Wirkung, die sich auf eine Aktivität des Systems oder Teilsystems bezieht, welche sie so (indirekt) fördern oder hindern soll.

Sanktionen dienen der Organisation von sozialen Prozessen. Sie können allgemein positiver oder negativer Art sein. Sie werden durch Organe der Systemgesellschaft definiert und werden durch dafür vorbereitete Organe und Prozesse ausgeführt.

Der Begriff Sanktion bezeichnet

  1. (gehoben) Billigung, Zustimmung (die Kirche wird jeglicher Art von Gewaltanwendung ihre Sanktion verweigern)
  2. in der Rechtssprache das Sanktionieren (das Gesetz tritt in Kraft nach Sanktion durch das Parlament)
  3. im Völkerrecht eine Maßnahme, die zur Bestrafung oder zur Ausübung von Druck gegen einen bestimmten Staat, der das Völkerrecht verletzt hat, eingesetzt werden kann. (wirtschaftliche Sanktionen)
  4. in der Soziologie eine auf ein bestimmtes Handeln eines Akteurs oder einer Gruppe erfolgende Reaktion anderer Akteure, mit der dieses Handeln belohnt oder bestraft wird - siehe Soziale Sanktion.
  5. (bildungssprachlich) eine gegen jemanden gerichtete Maßnahme zur Erzwingung eines bestimmten Verhaltens oder zur Bestrafung (das Unternehmen belegte die Streikenden mit Sanktionen)
  6. in der Rechtssprache der Teil oder die Klausel eines Gesetzes, der die Rechtsfolgen eines Verstoßes, die gegebenenfalls erfolgenden Bestrafungen festgelegt sind, sowie die Rechtsfolge selbst

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