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Rechtsanwalt

Rechtsanwalt (in der Schweiz auch Advokat oder Fürsprecher; von germ. rehta, althochdeutsch reht: "richten", anawalt: "Gewalt") ist eine Berufsbezeichnung für gelernte Juristen, die stets als rechtliche Vertreter für ihren Mandanten tätig werden. Grundsätzlich ist jedermann befugt, sich in einem jeglichen Verfahren anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Sie bedürfen der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer des Kammerbezirkes, in dem sie sich niederlassen wollen, und sind bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste einzutragen.

Ein Rechtsanwalt kann z.B. im Auftrag einer Partei vor dem Gericht in einem Strafprozess als Verteidiger auftreten oder im Zivilprozess oder anderen Verfahrensarten seinen Auftraggeber vertreten.

Durch staatliche Bestellung kann ein Rechtsanwalt in manchen Gerichtsbezirken die Lizenz als Notar im Nebenberuf (§ 3 Abs. 2 Bundesnotarordnung BNotO) erhalten und in dieser Eigenschaft Beurkundungen von Rechtsvorgängen (z.B. Grundstückskauf) vornehmen. In anderen Gerichtsbezirken werden Notare im Hauptberuf bestellt, die dann nicht parallel als Rechtsanwalt tätig sind.

Im Gegensatz zum Rechtsanwalt verfolgt der Staatsanwalt im Auftrag des Staates bestimmte strafbare Delikte.

Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt als "unabhängiges Organ der Rechtspflege" (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Dies bedeutet, dass der Anwalt nicht nur seinem Mandaten verpflichtet ist, sondern auch die Rechtsordnung achten muss. So darf der Anwalt zum Beispiel vor Gericht nicht bewusst lügen.

Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe. Für den Anwalt gilt daher das anwaltliche Berufsrecht. Er wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist die Befähigung zum Richteramt, die in der Regel durch das 2. Staatsexamen nachgewiesen wird. Für Juristen aus dem EU-Ausland kann dies durch eine spezielle Eignungsprüfung erfolgen.

Eine spezielle Form des Rechtsanwaltes ist der sog. Syndikusanwalt (auch Firmenanwalt). Hierbei handelt es sich um einen Rechtsanwalt, der im Hauptberuf bei einem Unternehmen oder Verband bzw. Stiftung angestellt ist.

Literatur

Weblinks

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Bundesnotarordnung
  • Rechtsanwaltskammer

    Rechtshinweis

    ps: Ein Patentanwalt (PA) ist kein Rechtsanwalt (RA), wenngleich es teilweise Überschneidungenn in den Tätigkeiten gibt.

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