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querulanz

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Querulanz

Unter Querulanz versteht ein Jurist das Geltendmachen von offensichtlich erfolglosen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln oder Einreichen von Anträgen bei Behörden oder Gerichten ohne triftigen Grund.

Unter Umständen können querulatorische Anträge trotz Verpflichtung der Behörden zur Bearbeitung (Rechtsstaatsprinzip) unbearbeitet bleiben, wenn der Antragende geschäftsunfähig ist.

Querulant

Der Querulant (lat querulus gern klagend) bezeichnet einen Menschen, der sich leicht ins Unrecht gesetzt fühlt, der aus geringfügigem oder vermeintlichem Anlass Klage erhebt und starrsinnig, unbeeinflussbar durch maßgebende Belehrung, sein vermeintliches oder tatsächliches Recht zu erreichen versucht. Sein Verhalten steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation. Eine treffende Beschreibung für einen Querulanten ist: Er ist von Beruf dagegen, weil selbst ein Einschwenken auf die, vom Querulanten geäußerte Meinung, diesen nicht befriedigt. Der Querulantenwahn ist ein seelisches Leiden, das zur Einschränkung der Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne führen kann.

Speziell Personen, die bei Behörden oder vor Gericht ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Mit der Begründung, die Gerichte würden übermäßig belastet, ist es zulässig, solchen Anträgen gar nicht nachzugehen. Diese Anträge beinhalten vor allem Beschwerden über Bagatelldelikte.

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel schuf 1967 eine Definition des Begriffs Querulant, in der ausdrücklich gesagt wird, dass ein Querulant partiell prozessunfähig sein kann und dass diese Prozessunfähigkeit ausnahmsweise ohne Zuziehung eines Psychiaters vom Gericht festgestellt werden kann.

So verständlich diese Rechtspraxis auch sein mag, kann diese doch auch missbraucht werden. So wird es Querdenkern und Dissidenten erschwert oder unmöglich gemacht ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. Mit einem angeblichen Querulantentum als Begründung, wurden Dissidenten in den Staaten des ehemaligen Ostblocks mundtot gemacht.

Querulantenwahn

Querulantenwahn ist eine Sonderform des Wahns. Es handelt sich dabei um eine ernsthafte seelische Erkrankung. Betroffene verlieren wahntypisch ihre Einsichtsfähigkeit.

Personen, die unter Querulantenwahn leiden, haben den Eindruck, dass sich alle öffentlichen Instanzen gegen sie verschworen haben und suchen deshalb Abhilfe im Anrufen weiterer Gerichte, Behörden und Institutionen. Niederlagen z.B. vor Gericht können auf Grund des Wahns nicht objektiven Umständen zugeordnet werden; der Kranke lebt in der Gewissheit im Recht zu sein, und dieses auch gegen alle Widerstände durchsetzten zu müssen. Die Schuldfähigkeit im Sinne des Strafgesetzbuches kann bei am Querulantenwahn Erkrankten eingeschränkt oder ganz aufgehoben sein.

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