Quellensteuer (Schweiz)
Dieser Artikel befasst sich mit der Quellensteuer im Schweizer Steuerrecht, da die Deutsche Quellensteuer gleichbedeutend wie die Schweizerische Verrechnungssteuer ist.
- Der Quellensteuer unterliegen Schweizer Staatsbürger ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die Renten, Kapitalleistungen oder ähnliche Vergütungen aus privatrechtlichen Einrichtungen, beruflicher Vorsorge oder aus der Selbstvorsorge erhalten.
- Die Quellensteuer wird auch dann erhoben, wenn die Kapitalleistung auf ein schweizerisches Konto überwiesen wird.
- Personen, die keine Angaben über ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalleistung machen, unterliegen der Quellensteuer.
- Steuerpflichtig sind auch Schweizer Bürger, die nie ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten.
- Keine Quellensteuer wird erhoben wenn die Kapitalleistung bereits durch ein ordentliches Veranlagungsverfahren besteuert worden ist.