Mecklenburg-Schwerin
Das ehemalige (Teil-) Herzogtum Mecklenburg-Schwerin war über Jahrhunderte eine wesentliche Teilherrschaft im Besitz der Herzöge, ab 1815 Großherzöge zu Mecklenburg. Zugleich blieb Mecklenburg-Schwerin bis zum Ende der Monarchie Teil des mecklenburgischen Gesamtstaates. Umgangssprachlich bezeichnete man zu verschiedenen Zeiten als Mecklenburg-Schwerin die Summe verschiedener Teilherrschaften unter der Regentschaft der gleichnamigen Linie des mecklenburgischen Fürstenhauses, zuletzt das 1701 formierte (Teil-) Herzogtum, ab 1815 (Teil-) Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, das 1918 als Freistaat Mecklenburg-Schwerin erstmals politische Selbständigkeit erlangte. 1934 fusionierten die Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz unter nationalsozialistischem Druck zum Land Mecklenburg und bilden nach geringfügigen Gebietsbereinigungen heute den Hauptteil des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Table of contents |
2 Verfassung 3 Verwaltungsgliederung des Landes Mecklenburg-Schwerin nach 1920 4 Weblinks |
Stadtbezirke
Geschichte
Verfassung
Verwaltungsgliederung des Landes Mecklenburg-Schwerin nach 1920
Ämter
Weblinks