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massenwirkungsgesetz

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Massenwirkungsgesetz

Das Massenwirkungsgesetz gibt einen Zusammenhang zwischen den Konzentrationen der Edukte und der Produkte einer chemischen Reaktion im chemischen Gleichgewicht: der Quotient aus dem Produkt der Konzentrationen der Produkte und dem Produkt der Konzentrationen der Edukte ist bei gegebener Temperatur eine Konstante (Gleichgewichtskonstante).

Das Massenwirkungsgesetz für die folgende Reaktion

wird demnach wie folgt formuliert:

wobei mit "c(A), c(B), c(C), c(D)" die molaren Konzentrationen der Edukte bzw. Produkte im Gleichgewichtszustand zu verstehen sind (ein Sachverhalt der häufig durch eckige Klammern gekennzeichnet wird: [A], [B]...).

Im chemischen Gleichgewicht sind die Reaktionsgeschwindigkeiten der Hin- und der Rückreaktion gleich und es stellt sich das durch das Massenwirkungsgesetz gegebene Konzentrationsverhältnis ein. Eine exakte Herleitung des Gesetzes, die ohne Kenntnis des Reaktionsweges möglich ist, erfolgt in der Thermodynamik mit Hilfe des chemischen Potentials. Die oben angegebene Formulierung gilt nur für verdünnte Lösungen oder Gase unter niedrigem Druck, das exakte Gesetz benutzt statt der Konzentrationen die Aktivitäten.

Das Massenwirkungsgesetz wurde zuerst im Jahre 1867 von den norwegischen Chemikern Guldberg und Waage formuliert.

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