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marschall der ddr

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Marschall der DDR

Marschall der DDR war ein dem früheren Generalfeldmarschall entsprechender Dienstgrad in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR. Im Gegensatz zum Dienstgrad Generalfeldmarschall sollte es immer nur einen Träger geben.

Mit dem Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. März 1982 wurde der Dienstgrad eines Marschalls der DDR eingeführt.

Im Gesetzblatt heißt es dazu: "... Der höchste militärische Dienstgrad in der Deutschen Demokratischen Republik ist Marschall der DDR. Die Ernennung zum Marschall der DDR erfolgt im Verteidigungszustand oder für außergewöhnliche militärische Leistungen auf Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik durch dessen Vorsitzenden. Dieser Beschluß tritt am 1. Mai 1982 in Kraft. (Gesetzblatt der DDR - GBl.- 1982, Teil I, Nr. 12, S. 230)

'Der Dienstgrad "Marschall der DDR" wurde nie vergeben.

Im November 1989 schaffte der amtierende Minister für Nationale Verteidigung, Admiral Theodor Hoffmann, den Dienstgrad wieder ab.

Link: "Marschall der DDR - Ein Dienstgrad, den keiner erreichte" (KLAUS H. FEDER, pdf, 602kb)

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