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maigesetze

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Maigesetze

Die Maigesetze bezeichnen die während des Kulturkampfes in den Jahren 1873/1874 erlassenen preußischen Gesetze.

Mit den Maigesetzen erreichte der Kulturkampf seinen Höhepunkt, entbrannte der Konflikt zwischen Staat und Kirche. Die Maigesetze waren, mit Ausnahme des Expatriierungsgesetzes, nur für Preußen gültig. Die vom 11. Mai bis 14. Mai 1873 erlassenen vier Gesetze beinhalteten folgendes:

  • Die Ausübung eines geistlichen Amtes wird abhängig gemacht von der Staatszugehörigkeit, dem Studium an einer deutschen Universität und der Ablegung eines vorgeschriebenen Kulturexamens.

  • Alle kirchlichen Ausbildungsanstalten unterliegen der staatlichen Aufsicht.

  • Die Anstellung von Geistlichen muß staatlich genehmigt sein.

  • Die kirchliche Disziplinargewalt wird auf deutsche Kirchenbehörden beschränkt und unter Kontrolle eines königlichen Gerichtshofes gestellt. Die kirchliche Disziplinargewalt ist auf solche Mittel zu beschränken, die auf religiöser Ebene liegen.

  • Der Kirchenaustritt wird erleichtert.

  
Die katholische Geistlichkeit erkannte die Maigesetze nicht an. Die große Mehrheit der Katholiken stand geschlossen hinter ihrer Kirche und reagierte mit passivem Widerstand. 1874 versuchte die preußische Regierung, mit neuen Gesetzen (4., 20. und 21. Mai) die Maierlasse von 1873 zur Geltung zu bringen; aber auch damit war der Widerstand der katholischen Kirche nicht zu brechen.

siehe auch Milderungsgesetze

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