magdeburger recht
Magdeburger RechtMagdeburger Recht, auch Weichbildrecht genannt, wurde um das Ende des 12. Jahrhunderts auf die meisten östlich der Oder gegründete Städte übertragen, oft in seiner schlesischen und polnischen Variante, dem Neumarkter Recht, oder der nördlichen Variante, dem Kulmer Recht, das sich über ganz West- und Ostpreußen ausbreitete.
Es ist ein Stadtrecht, das Recht der deutschen Städte, wie es sich seit dem 11. Jahrhundert aus Privilegien, Gewohnheiten, Schöffensprüchen und Satzungen des Rates entwickelte.
In älterer polnischer Geschichtsschreibung wurde es oft "Deutsches Recht" genannt.
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