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maa regel der besserung und sicherung

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Maßregel der Besserung und Sicherung

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist in Deutschland eine vom Strafrichter verhängte Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat.

Die Maßregel ist von der Schuld unabhängig und wird zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren Besserung verhängt. Daher können Maßregeln der Besserung und Sicherung auch gegen schuldunfähige erwachsene Straftäter verhängt werden. Das deutsche Strafrecht folgt somit einem System der Zweispurigkeit, bei dem zwischen Strafe und Maßregel unterschieden wird.

Eine Maßregel wird aufgrund der negativen Gefährlichkeitsprognose verhängt. Dies bedeutet, dass der Täter als wahrscheinlich gefährlich einzustufen ist.

Als Maßregeln sind im Strafgesetzbuch (StGB) genannt:

  • Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB)
  • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)
  • Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB)
  • Führungsaufsicht (§ 68 StGB)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
  • Berufsverbot (§ 70 StGB)

Die ersten drei sind freiheitsentziehende Maßregeln. Maßregeln dürfen nur verhängt werden, wenn dies verhältnismäßig ist, d. h. die vom Täter ausgehende Gefahr darf nicht nur gering sein. Mehrere Maßregeln können auch nebeneinander verhängt werden. Als Nebenfolge verlieren Soldaten ihre Soldatenstellung, wenn gegen sie eine Maßregel nach § 64 oder § 66 StGB verhängt wird.

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist ein Maßnahme nach dem StGB.

Im Nebenstrafrecht geregelt sind:

  • Verbot der Tierhaltung (§ 20 TierschG)
  • Entziehung des Jagdscheins (§ 41 BJagdG)

Siehe auch: Maßregelvollzug

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