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italienische schweiz

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Italienische Schweiz

Mit dem Begriff italienische Schweiz oder italienischsprachige Schweiz sind die italienischsprachigen Regionen der Schweiz gemeint. In der italienischen Schweiz leben rund 350.000 Einwohner; also weniger als 5% der Schweizer.

Der grösste Teil der italienischen Schweiz liegt im Kanton Tessin. Dazu kommen noch die Graubündner Täler Calanca, Misox, Bergell und Puschlav.

Die italienische Sprache ist in der Schweiz eine offizielle Amtssprache. Sie ist vor dem Staat der deutschen sowie der französischen Sprache gleichgestellt.

Die italienische Schweiz in der Landesregierung

Obwohl sich die italienische Schweiz innerhalb der Eidgenossenschaft in einer absoluten Minderheitenposition befindet, war man stets bemüht, ihr auf der Ebene des Bundesrates größeres Gewicht zu verleihen, als ihr von der Bevölkerung her eigentlich zukäme. Zwar wäre der italienischen Schweiz in den ersten 150 Jahren des modernen Bundesstaates von daher nur während ca. 7 Jahren ein Bundesrat zugestanden, doch stellte der Kanton Tessin bisher folgende Bundesräte:

  • Stefano Franscini (1848-1857)
  • Giovanni Battista Pioda (1857-1864)
  • Giuseppe Motta (1911-1940)
  • Enrico Celio (1940-1950)
  • Giuseppe Lepori (1954-1959)
  • Nello Celio (1966-1973)
  • Flavio Cotti (1987-1999)

Diese Tendenz, die italienische Schweiz in der Landesregierung vertreten sein zu lassen, ist also besonders seit dem 20. Jahrhundert sehr ausgeprägt. Lücken gab es nur noch kurzfristig von 1901 bis 1911, von 1950 bis 1954, von 1960 bis 1966, von 1974 bis 1987 und seit 1999.

Ganz deutlich wurde dies mitten im Zweiten Weltkrieg nach dem Tode von Bundesrat Motta: Obwohl sich die Suche nach einem geeigneten Kandidaten sehr schwierig gestaltete, wollte man unbedingt einen weiteren Tessiner in der Regierung, um irredentistischen Ansprüche von Mussolini-Italien wirksam zu begegnen. So sah sich die Bundesversammlung praktisch genötigt, den in der Bundespolitik bis anhin völlig unbekannten Tessiner Staatsrat Enrico Celio zu wählen.

Dieser Anspruch der italienischen Schweiz ist seit 1999 sogar in der Verfassung verankert, wenn dort von einer angemessenen Vertretung der Regionen die Rede ist.

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