Interpretationsurteil
Das Interpretationsurteil bezeichnet ein Urteil, das eine Behauptung und in verborgener Form eine Verneinung enthält, so daß oft nur die Behauptung deutlich wird, nicht aber die Verneinung.Beispiel:
In dem Interpretationsurteil: "Einige Menschen sind gelehrt" wird meistens zweierlei gemeint:
- 1. das negierende Urteil: "Viele Menschen sind nicht gelehrt"
- 2. das bejahende Urteil: "Einige Menschen sind gelehrt"
Der Begriff "Exponibilien" (lat exponibilia ) bedeutet: Aussagen, die einer ergänzenden Interpretation unterliegen