Internationaler Seegerichtshof
Der Internationale Seegerichtshof ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage der 1994 in Kraft getretenden Seerechtskonvention von 1982 mit Sitz in Hamburg errichtet wurde. Seine 21 Richter werden von den Vertragsstaaten gewählt. Der Internationale Seegerichtshof steht den Vertragsstaaten der Seerechtskonvention offen.