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interessenvertretung

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Interessenvertretung

Eine Interessenvertretung soll die Interessen einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe definieren und vertreten.

Table of contents
1 Viele Formen
2 Grundgedanke
3 Öffentlichkeitsarbeit
4 Probleme
5 Organisationen
6 Rechtsgrundlagen
7 Literatur

Viele Formen

Diese Interessen leiten sich meistens direkt oder indirekt aus den Grundrechten ab. Nach diesen Interessenfeldern lassen sich die Interessenvertretungen gliedern (zum Beispiel Arbeit, Verbraucher usw.). In der Demokratie werden sie durch Versammlungsfreiheit, Vereinigungsrecht usw. geschützt.

Manche Interessenvertretungen werden durch gesetzliche Grundlagen ausdrücklich untermauert (zum Beispiel Betriebsräte durch Betriebsverfassungsgesetz), andere beruhen ausschliesslich auf privater Initiative (z. B. ADAC, Bürgerinitiativen). Wenn sie als Vereinigung oder Körperschaft eine relevante Grösse und Rechtsform (zum Beispiel Verein) erreicht haben, spricht man von Interessenverbänden.

Zur Interessenvertretung zählen aber auch Betriebsräte, Personalräte, Schülerräte, Fachschaftsräte, AStA, Elternversammlungen von Kindergärten, Heimräte in Seniorenanlagen und viele mehr im Bereich der Selbstverwaltung und Mitbestimmung.

Grundgedanke

Grundgedanke der Interessenvertretung ist immer die Mitbestimmung, das heißt, Menschen und Unternehmen, die von gesellschaftlichen oder anderen Entscheidungen und Entwicklungen betroffen sind, die Gelegenheit der Mitsprache und darüber hinaus zur Beteiligung an Entscheidungen zu geben.

Dies dient dem sozialen Frieden. Da aber nicht alle mit allen zugleich beraten und verhandeln können, ist es in der Regel erforderlich, dass die vertretenen Personen innerhalb der Interessenvertretung die Möglichkeit haben, gemeinschaftlich und demokratisch eine Position zu entwickeln, die dann von den Mitglieder getragen und von den Vertretern nach außen artikuliert wird.

Öffentlichkeitsarbeit

Jede Interessenvertretung muss sich auch insbesondere der Kritik der anderen Seite stellen, weil die Interessen entgegengesetzt sind. Die Auseinandersetzungen werden dann in der Regel auch über die Medien und die Öffentlichkeit ausgetragen. Eine Öffentlichkeitsarbeit nach innen und nach außen ist demzufolge ein notwendiger Bestandteil der Interessenvertretung.

Bei der institutionell verankerten Interessenvertretung muss man hierbei aber auch berücksichtigen, dass zum Beispiel Informationen aus der Mitwirkung in einem Verwaltungsrat oftmals dem Amtsgeheimnis unterliegt (vgl. Verwaltungsverfahrensgesetz), im Betriebsrat Schweigepflicht über die Beratungen mit Mitarbeitern einzuhalten ist und im Personalrat bei schwebenden Verfahren Stillschweigen gilt.

Probleme

Wenn Interessenvertretungen eine Position erreicht haben, in der sie über Gespräche hinaus auch an Verhandlungen teilhaben können, besteht die Gefahr der Monopolisierung und der anschliessenden Instrumentalisierung. So kann es zum Beispiel in einzelnen Betrieben passieren, dass der Betriebsratsvorsitzende plötzlich nur noch die Interessen des Arbeitgebers vertritt. Ein Streik am Betriebsrat vorbei ist aber kaum noch möglich.

Ein Grundproblem kann sich entwickeln, wenn eine Interessenvertretung ohne Beteiligung der Basis agiert. Eine Meinung, von der nicht sichergestellt ist, dass sie von der eigenen Basis mehrheitlich gewünscht, verstanden und getragen wird, ist in der Regel auch nach außen unglaubwürdig und beschädigt das Ansehen der Interessenvertretung.

Ferner können sich auch Interessenvertretungen entwickeln, die zwar die ökonomischen Bedürfnissen ihrer Mitglieder wahren, aber den Interessen der Gesellschaft gegebenfalls schaden (Lobbyismus). Ursachen können fehlendes Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung, Profitstreben oder ein Beharren auf Ideologien sein.

In diesem Zusammenhang besteht die Frage, ob sich Interessenvertretungen eng an ihre eigentliche Zweckbestimmung halten müssen, oder ob ihre gesellschaftliche Verantwortung es zugleich sogar verlangt, dass sie zu anderen politischen Themen Stellung nehmen. Zum Beispiel ist an den Hochschulen das Allgemeinpolitische Mandat umstritten.

In totalitären Staaten widerfährt den Interessenvertretungen die Gleichschaltung und Kontrolle durch den Staat. Sie ist häufig mit einer Zwangsmitgliedschaft verbunden.

Organisationen

In der Bundesrepublik Deutschland wirkt eine Vielzahl von Interessenvertretungen:

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für Betriebsräte ist im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Schon 1920 gab es das Betriebsrätegesetz.

Personalräte folgten in den 20er Jahren. Die Arbeit der Personalräte ist in den Mitbestimmungsgesetzen der Länder geregelt, zum Beispiel im Landespersonalvertretungsgesetz Berlin (LPersVG).

Auch die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) entstanden in den 20er Jahren. Ihre Arbeit ist den Hochschulgesetzen der Länder geregelt. In einigen Bundesländern gibt es jedoch keine Regelungen. Dort arbeiten provisorisch die Unabhängigen Studierendenausschüsse (UStA) an den Hochschulen.

Auch die Mitbestimmung in Seniorenanlagen ist gesetzlich geregelt (Heimmitwirkungsverordnung). In Studentenwohnheimen ergaben sich Rechtsgrundlagen nur aus den Förderbestimmungen (zum Beispiel Bundesjugendplan). Mieterbeiräte im sozialen Wohnungsbau wurden Anfang der 80er Jahre von der sozialliberalen Kooalition angedacht, aber nicht verwirklicht.

Literatur

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