Ingenieurkammer
Unter Ingenieurkammer versteht man eine berufsständische Vereinigung von Zivilingenieuren eines Bundeslandes, die im Regelfall auch eine Körperschaft öffentlichen Rechts darstellt.Ingenieurkammern sind die repräsentative Vertretung der freiberuflich tätigen Ingenieure in der Öffentlichkeit und haben unter anderem folgende Aufgaben:
- Regelung der Berufsordnung und des Standesrechts
- Förderung der Kooperation verschiedener Ingenieurdisziplinen
- Mitwirkung an Gesetzen und Verordnungen, die das Berufsfeld von Ingenieuren betreffen
- Beratung von Politik, Kommunen und anderen Institutionen bei aktuellen technischen Entscheidungen und Zukunftsaspekten
- Fragen der Ausbildung und Weiterbildung im freien Beruf; Information und fachbezogene Tagungen
- Kontakt zu technischen Hochschulen und Mitwirkung bei der Erstellung von Studienplänen
- Fragen der Zulassung und von Qualitätskontrollen
- Schlichtung allfälliger Steitigkeiten
- Erstellung und Überwachung der Gebührenordnung
- Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei fachlichen und rechtlichen Fragen, bei Versicherung, Umweltschutz usw.
- Beratung bei beruflicher Verselbständigung
Weblinks
- Architekten- und Ingenieurkammer Bremen
- Bundesingenieurkammer Österreich