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informationelle selbstbestimmung

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Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde formuliert und anerkannt.

Im Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 wird es so definiert: "Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf 'informationelle Selbstbestimmung' sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig." Ein "Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten" (siehe auch Datenschutz) sei zu gewährleisten.

Hintergrund der Formulierung der informationellen Selbstbestimmung war die breite gesellschaftliche Debatte im Vorfeld der angekündigten "großen" Volkszählung, bei der erstmals elektronische Datenverarbeitung in vollem Umfang zur Anwendung kommen sollte. Durch die mögliche Verknüpfung verschiedenster persönlicher Daten wurde der "Gläserne Bürger" (ein Schlagwort der Debatte) technisch machbar. Auch wenn die damalige Regierung die vollständige Anonymität der Datensammlung versicherte, argumentierten die Volkszählungsgegner, Anonymität sei nicht zu gewährleisten, da durch einen umfassenden Datenabgleich eine nachträgliche Identifizierung jedes von der Volkszählung erfassten Bürgers möglich sei (siehe auch Rasterfahndung). Dieser Argumentation, die auch Hauptgrund für den Volkszählungsboykott war, schloss sich das angerufene Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen an.

In der heutigen gesellschaftlichen Debatte spielt die informationelle Selbstbestimmung, wie der Datenschutz allgemein, kaum noch eine Rolle. Die rasante Verbreitung der Datenverarbeitung und des Internet in allen Lebensbereichen erlaubt jedem, der über die Resourcen und das Wissen verfügt, einen sehr viel genaueren Einblick in das Persönlichkeitsprofil einzelner Bürger, als er der Bundesregierung in den 1980er Jahren möglich gewesen wäre, ohne dass das zu einer Protestbewegung geführt hätte.

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